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Mietbescheinigung für das Jobcenter? Hier erfährst Du, was Du darüber wissen musst!

Personen, die Unterstützungsleistungen vom Jobcenter oder dem Sozialamt erhalten, sind oftmals verpflichtet, eine Mietbescheinigung einzureichen. Diese Anforderung ermöglicht es den zuständigen Stellen, eine Vielzahl von Informationen von den Vermieter*innen einzuholen.

Für verschiedene Unterstützungsleistungen wie Wohngeld, ALG II oder Sozialhilfe verlangen die entsprechenden Behörden die Vorlage von Mietbescheinigungen aus unterschiedlichen Gründen. Allerdings gibt es kein standardisiertes Formular für solche Bescheinigungen. Abhängig von der anfordernden Behörde und dem spezifischen Anlass können die Formulare variieren und unterschiedliche Angaben umfassen. In der Regel erhalten Mieter*Innen das notwendige Formular von der zuständigen Stelle und präsentieren es dann ihren Vermieter*Innen.

Die auf der Mietbescheinigung gemachten Angaben ermöglichen es den Sachbearbeiter*Innen zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Wohnkosten übernommen werden. Dies ist beispielsweise bei Leistungen wie dem Bürgergeld (Hartz IV), Wohngeld, der Grundsicherung durch das Sozialamt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz der Fall. Die Mietbescheinigung kann unter bestimmten Umständen auch zur Übernahme von Mietschulden herangezogen werden.

Warum benötigt das Jobcenter eine Mietbescheinigung von mir?

Üblicherweise zielen die Anfragen von Behörden darauf ab, zu ermitteln, ob sie für bestimmte Ausgaben aufkommen sollen. Dabei fokussieren sie sich hauptsächlich auf die monatlichen Wohnkosten oder die Begleichung ausstehender Mietzahlungen. Ebenso steht die Angemessenheit der geforderten Beträge auf dem Prüfstand. Die Mietbescheinigung ermöglicht es den zuständigen Sachbearbeiter*Innen, erforderliche Informationen direkt von den Vermieter*Innen zu erhalten, anstatt diese vom Antragstellenden zu verlangen.

Was genau wird von den Ämtern angefordert?

Das kommt immer ganz darauf an, um welche Art Amt es sich handelt und in welchem Zusammenhang eine solche Bescheinigung gefordert wird. Es kann zum Beispiel sein, dass der Verdacht im Raum steht, die Größe der angemieteten Wohnung würde nicht mit der eigentlichen Größe übereinstimmen – ein häufiger Fall, der zum Beispiel mit dem Beziehen von Bürgergeld (ehem. Hartz IV) einhergeht.

Üblicherweise stellen Ämter folgende Fragen an den*die Vermieter*In:

  • Ist die*der Mieter*In Hauptmieter*In oder Untermieter*In?
  • Wie setzen sich die Miete und die Nebenkosten zusammen?
  • Ab wann läuft das Mietverhältnis?
  • Welche Wohnfläche hat die Wohnung?
  • Auf welche Art erfolgt die Beheizung der Wohnung?
  • In welchem Jahr wurde das Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, errichtet?
  • Wie hoch ist die hinterlegte Mietkaution?
  • Liegen Mietschulden vor und falls ja, in welcher Höhe?

Dürfen die Ämter eine Mietbescheinigung anfordern?

Kurz gesagt: Ja, Ämter dürfen eine Mietbescheinigung anfordern.

Dies ist ein gängiges Verfahren, um bestimmte soziale Leistungen zu bewilligen oder fortzuführen. Die Anforderung einer Mietbescheinigung dient dazu, relevante Informationen bezüglich der Wohnsituation einer Person zu verifizieren, wie beispielsweise die Höhe der Miete und der Nebenkosten, die Wohnungsgröße, das Bestehen eines Mietverhältnisses und weitere Details, die für die Berechnung von Sozialleistungen wie Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erforderlich sind.

Diese Praxis ermöglicht es den Ämtern, sicherzustellen, dass die Unterstützungsgelder zweckgemäß verwendet werden und die Höhe der Unterstützung den tatsächlichen Bedürfnissen der Antragstellenden entspricht. Es handelt sich dabei um einen Teil der Sorgfaltspflicht der Behörden, um Missbrauch von Sozialleistungen zu verhindern und eine gerechte Verteilung der staatlichen Unterstützungsleistungen zu gewährleisten.

Kostenlose Mietbescheinigungsvorlage

Eine kostenlose Beispielvorlage für eine Mietbescheinigung stellen wir Dir gerne zum Download zur Verfügung.

Eine Beispielvorlage für eine Mietbescheinigung

Achtung – Verwechselungsgefahr

Wichtig ist zu beachten, dass es sich bei der Mietbescheinigung für das Jobcenter und andere Ämter nicht um eine umgangssprachlich “Vermieterbescheinigung” oder Wohnungsgeberbestätigung handelt.

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