Heizkostenabrechnung für Vermieter, mit CO₂-Aufteilung und Verbrauchsinformation
Wohnify liest die Abrechnung deines Messdienstes ein, rechnet die CO₂-Kosten nach dem Stufenmodell auf Mieter und Vermieter um und stellt den Mietern die monatliche Verbrauchsinformation im Portal bereit.

- Messdienst-PDF einlesen
- Einzelabrechnungen von ista, Techem, Brunata-Metrona, Minol, Kalo und weiteren werden ausgelesen und den Einheiten zugeordnet.
- Fernablesbar oder nicht
- Pro Zähler steht, ob er fernablesbar ist. Was bis Ende 2026 nachgerüstet werden muss, ist markiert.
Bisher und mit Wohnify
Bisher
- Die Messdienst-Abrechnung kommt als 14-seitiges PDF, die Beträge überträgst du von Hand.
- Die CO₂-Aufteilung rechnest du einmal im Jahr mit einem Online-Rechner nach.
- Welche Heizkostenverteiler schon fernablesbar sind, steht in keiner deiner Unterlagen.
Mit Wohnify
- Die Beträge je Einheit landen aus dem PDF in der Nebenkostenabrechnung.
- Die CO₂-Kosten werden nach Stufe verteilt, der Rechenweg liegt der Abrechnung bei.
- Mieter sehen ihren Verbrauch monatlich im Portal.
- Mieter schicken Zählerstände als Foto, Wohnify prüft sie gegen die Historie.
Pflichten nach der HeizkostenV
| Pflicht | Seit / bis | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Neu eingebaute Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein | seit 1. Dezember 2021 | § 5 Abs. 2 HeizkostenV |
| Bestandsgeräte fernablesbar nachrüsten oder ersetzen | bis 31. Dezember 2026 | § 5 Abs. 3 HeizkostenV |
| Monatliche Verbrauchsinformation bei fernablesbarer Ausstattung | seit 1. Januar 2022 | § 6a HeizkostenV |
| Kürzungsrecht des Mieters um 3 % bei fehlender Fernablesbarkeit oder fehlender Verbrauchsinformation | laufend | § 12 Abs. 1 HeizkostenV |
| Kürzungsrecht um 15 % bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung | laufend | § 12 Abs. 1 HeizkostenV |
Ausnahmen, Übergangsfälle und was bei Mietverhältnissen ohne fernablesbare Geräte gilt, erklärt der Ratgeber Fernablesbare Zähler Pflicht 2027.
CO₂-Kosten nach Stufenmodell
Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter bei Wohngebäuden die CO₂-Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG. Maßgeblich ist der jährliche CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche. Je schlechter das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter.
| kg CO₂ pro m² und Jahr | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 52 und mehr | 5 % | 95 % |
Beispiel: Ein Haus mit Gasheizung und 410 m² Wohnfläche stößt laut Brennstoffrechnung 11.480 kg CO₂ im Jahr aus, also 28 kg je m². Das ist die Stufe 27 bis unter 32. Von 640 € CO₂-Kosten trägt der Vermieter 40 % (256 €), die Mieter tragen 60 % (384 €). Mehr im Ratgeber CO₂-Kostenaufteilung.
Messdienst-Import und Verbrauchsinformation
Die Einzelabrechnung des Messdienstes lädst du hoch oder leitest sie an deine Wohnify-Adresse weiter. Wohnify liest Heiz- und Warmwasserkosten je Nutzeinheit aus, ordnet sie deinen Einheiten zu und gleicht die Summe gegen die Brennstoffkosten ab. Abweichungen zum Vorjahr werden markiert, danach fließen die Beträge in die Nebenkostenabrechnung.
Bei fernablesbaren Geräten erscheint die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) monatlich im Mieterportal. Fehlen einzelne Monatswerte, wird interpoliert und das als geschätzt gekennzeichnet.
Heizkosten ohne Messdienst verteilen
Liest du selbst ab, teilt Wohnify die Heiz- und Warmwasserkosten nach den §§ 7 bis 9 HeizkostenV: Grundkosten nach Wohnfläche oder umbautem Raum, 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch, den Warmwasseranteil getrennt. Fehlt ein Verbrauchswert, wird nach § 9a geschätzt; betrifft das mehr als ein Viertel der Fläche, verteilt Wohnify nach Fläche. Wird gar nicht nach Verbrauch abgerechnet, steht die Kürzung um 15 Prozent nach § 12 in der Abrechnung.
Startest du eine Ablesung, zum Jahresende oder beim Auszug, schicken deine Mieter die Zählerstände mit Foto über das Mieterportal. Wohnify prüft jeden Wert gegen die bisherigen Stände desselben Zählers, etwa ob er kleiner ist als beim letzten Mal oder ein Komma verrutscht ist. Unauffällige Werte gehen in die Ablesehistorie, auffällige landen bei dir zur Prüfung.
Aktualisiert am 17.10.2026
Fragen zu Heizkosten & Zähler
Muss ich bis Ende 2026 alle Zähler austauschen?
Zähler und Heizkostenverteiler, die noch nicht fernablesbar sind, müssen bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). Ausnahmen gibt es etwa bei unverhältnismäßig hohen Kosten.
Was passiert, wenn ich die Pflicht nicht erfülle?
Mieter dürfen ihren Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen, wenn die Ausstattung nicht fernablesbar ist oder die monatliche Verbrauchsinformation fehlt (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).
Welche Messdienste kann Wohnify einlesen?
Die Einzelabrechnungen von ista, Techem, Brunata-Metrona, Minol, Kalo/Qundis, Noventic und Kalorimeta, als PDF, CSV oder Excel. Ohne Messdienst verteilt Wohnify die Heizkosten selbst nach HeizkostenV.
Wie bekommt der Mieter die monatliche Verbrauchsinformation?
Über das Mieterportal. Dort sieht er seinen Verbrauch im Monat und den Vergleich mit Vormonat und Vorjahresmonat.
Gilt das Stufenmodell auch für Gewerbe?
Nein. Bei Nichtwohngebäuden werden die CO₂-Kosten bis auf Weiteres hälftig geteilt (§ 8 CO2KostAufG).
Passt dazu
- NebenkostenabrechnungFunktionBetriebskosten verteilen und versenden
- MieterportalFunktionSchäden, Zählerstände, sieben Sprachen
- MietverwaltungFunktionObjekte, Einheiten, Mietverhältnisse
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