Kurz gesagt
Eine Indexmiete erhöhst du mit einer Erklärung in Textform, in der du die Änderung des Verbraucherpreisindex und die neue Miete angibst. Die Miete muss seit mindestens einem Jahr unverändert sein, und die Erhöhung gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang (§ 557b BGB). Gerechnet wird so: neue Miete = bisherige Miete × neuer Indexwert ÷ alter Indexwert.
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Wie die Indexmiete funktioniert
Bei einer Indexmiete ist die Nettokaltmiete an den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) gekoppelt, den das Statistische Bundesamt monatlich veröffentlicht. Steigt der Index, darfst du die Miete im gleichen Verhältnis anheben. Sinkt er, kann der Mieter eine Senkung verlangen. Für die Vereinbarung gelten diese Regeln:
- Die Indexmiete muss schriftlich im Mietvertrag vereinbart sein (§ 557b Abs. 1 BGB).
- Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Änderungen der Betriebskostenvorauszahlungen zählen dabei nicht.
- Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist ausgeschlossen.
- Modernisierungsumlagen sind nur möglich, wenn du die Maßnahme aufgrund von Umständen durchführen musstest, die du nicht zu vertreten hast.
- In Gebieten mit Mietpreisbremse gilt diese für die Ausgangsmiete. Die Mietpreisbremse ist bis Ende 2029 verlängert.
Die neue Miete berechnen
Du vergleichst den Indexstand, der bei der letzten Mietänderung oder bei Vertragsbeginn maßgeblich war, mit dem zuletzt veröffentlichten Stand. Die Formel lautet neue Miete = bisherige Miete × neuer Indexwert ÷ alter Indexwert. Nimm immer den Gesamtindex für Deutschland mit derselben Basis, derzeit 2020 = 100.
| Größe | Wert |
|---|---|
| Nettokaltmiete seit 01.03.2025 | 900,00 € |
| VPI Januar 2025, maßgeblich bei der letzten Anpassung | 120,3 |
| VPI August 2026, zuletzt veröffentlicht | 124,9 |
| Veränderung | 124,9 ÷ 120,3 = 1,0382 (+3,82 %) |
| Neue Miete | 900,00 € × 124,9 ÷ 120,3 = 934,41 € |
| Erhöhung | 34,41 € im Monat |
Die amtlichen Werte stehen auf destatis.de unter Verbraucherpreisindex und in der Datenbank GENESIS. Schau vor dem Schreiben nach dem endgültigen Wert, denn Destatis veröffentlicht zunächst eine Schnellschätzung.
Was im Schreiben stehen muss
Die Erhöhung machst du mit einer Erklärung in Textform geltend. Brief, E-Mail oder ein Dokument im Mieterportal reichen, eine Unterschrift ist nicht nötig. Zustimmen muss der Mieter nicht. Diese Angaben gehören hinein:
- der Indexstand bei der letzten Mietänderung und der aktuelle Indexstand, jeweils mit Monat
- die prozentuale Veränderung oder die Rechnung dazu
- die neue Miete oder der Erhöhungsbetrag in Euro (§ 557b Abs. 3 Satz 2 BGB)
- das Datum, ab dem die neue Miete zu zahlen ist
- ein Hinweis auf die Indexklausel im Mietvertrag
Ab wann die neue Miete gilt
Die erhöhte Miete ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen (§ 557b Abs. 3 Satz 3 BGB). Rückwirkend erhöhen kannst du nicht.
| Zugang beim Mieter | Neue Miete ab |
|---|---|
| 20.10.2026 | 01.12.2026 |
| 31.10.2026 | 01.12.2026 |
| 02.11.2026 | 01.01.2027 |
Du musst die Erhöhung nicht gleich nach Ablauf des Jahres erklären. Wartest du länger, rechnest du mit dem dann aktuellen Index. Die Steigerung geht also nicht verloren, nur die Mieterhöhung für die Monate bis zur Erklärung.
Geplante Begrenzung der Indexmiete
Für Erhöhungen, die du heute erklärst, gilt das bisherige Recht.
Typische Fehler
Am häufigsten geht etwas beim Ausgangswert schief, gefolgt von Erhöhungen vor Ablauf der zwölf Monate und Schreiben ohne Angabe der neuen Miete in Euro. Notiere dir zu den Indexmietverträgen das Datum der letzten Anpassung und den damals maßgeblichen Indexwert. Rechne mit mehreren Nachkommastellen und runde erst die neue Miete kaufmännisch auf volle Cent.
Zum Vergleich: Bei einer Staffelmiete stehen die Erhöhungen schon im Vertrag. Bei der Vergleichsmiete brauchst du die Zustimmung des Mieters, wie der Ratgeber Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete zeigt.
Wohnify lädt die VPI-Werte von Destatis nach, prüft bei Indexmietverträgen, ob eine Anpassung möglich ist, und legt einen Entwurf des Erhöhungsschreibens an. Mehr unter Mietverwaltung mit Wohnify.
Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 12.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Quellen
