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Indexmiete erhöhen anhand des Verbraucherpreisindex

Aktualisiert am 12.10.2026·6 Min. Lesezeit·Von Florian Kemnitz

Altbaufassade mit begrünten Balkonen in Berlin-KreuzbergFoto: Sebastian Lubjahn / Unsplash

Kurz gesagt

Eine Indexmiete erhöhst du mit einer Erklärung in Textform, in der du die Änderung des Verbraucherpreisindex und die neue Miete angibst. Die Miete muss seit mindestens einem Jahr unverändert sein, und die Erhöhung gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang (§ 557b BGB). Gerechnet wird so: neue Miete = bisherige Miete × neuer Indexwert ÷ alter Indexwert.

Inhalt · 6 Abschnitte
  1. Wie die Indexmiete funktioniert
  2. Die neue Miete berechnen
  3. Was im Schreiben stehen muss
  4. Ab wann die neue Miete gilt
  5. Geplante Begrenzung der Indexmiete
  6. Typische Fehler

Wie die Indexmiete funktioniert

Bei einer Indexmiete ist die Nettokaltmiete an den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) gekoppelt, den das Statistische Bundesamt monatlich veröffentlicht. Steigt der Index, darfst du die Miete im gleichen Verhältnis anheben. Sinkt er, kann der Mieter eine Senkung verlangen. Für die Vereinbarung gelten diese Regeln:

  • Die Indexmiete muss schriftlich im Mietvertrag vereinbart sein (§ 557b Abs. 1 BGB).
  • Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Änderungen der Betriebskostenvorauszahlungen zählen dabei nicht.
  • Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist ausgeschlossen.
  • Modernisierungsumlagen sind nur möglich, wenn du die Maßnahme aufgrund von Umständen durchführen musstest, die du nicht zu vertreten hast.
  • In Gebieten mit Mietpreisbremse gilt diese für die Ausgangsmiete. Die Mietpreisbremse ist bis Ende 2029 verlängert.

Die neue Miete berechnen

Du vergleichst den Indexstand, der bei der letzten Mietänderung oder bei Vertragsbeginn maßgeblich war, mit dem zuletzt veröffentlichten Stand. Die Formel lautet neue Miete = bisherige Miete × neuer Indexwert ÷ alter Indexwert. Nimm immer den Gesamtindex für Deutschland mit derselben Basis, derzeit 2020 = 100.

GrößeWert
Nettokaltmiete seit 01.03.2025900,00 €
VPI Januar 2025, maßgeblich bei der letzten Anpassung120,3
VPI August 2026, zuletzt veröffentlicht124,9
Veränderung124,9 ÷ 120,3 = 1,0382 (+3,82 %)
Neue Miete900,00 € × 124,9 ÷ 120,3 = 934,41 €
Erhöhung34,41 € im Monat
Rechenbeispiel (die Indexwerte sind Beispielwerte, keine amtlichen Zahlen)

Die amtlichen Werte stehen auf destatis.de unter Verbraucherpreisindex und in der Datenbank GENESIS. Schau vor dem Schreiben nach dem endgültigen Wert, denn Destatis veröffentlicht zunächst eine Schnellschätzung.

Was im Schreiben stehen muss

Die Erhöhung machst du mit einer Erklärung in Textform geltend. Brief, E-Mail oder ein Dokument im Mieterportal reichen, eine Unterschrift ist nicht nötig. Zustimmen muss der Mieter nicht. Diese Angaben gehören hinein:

  1. der Indexstand bei der letzten Mietänderung und der aktuelle Indexstand, jeweils mit Monat
  2. die prozentuale Veränderung oder die Rechnung dazu
  3. die neue Miete oder der Erhöhungsbetrag in Euro (§ 557b Abs. 3 Satz 2 BGB)
  4. das Datum, ab dem die neue Miete zu zahlen ist
  5. ein Hinweis auf die Indexklausel im Mietvertrag

Musterformulierung (mit den Beispielwerten von oben)

Nach § 4 unseres Mietvertrags ist die Nettokaltmiete an den Verbraucherpreisindex für Deutschland (2020 = 100) gekoppelt. Bei der letzten Anpassung zum 1. März 2025 lag der Index (Januar 2025) bei 120,3 Punkten. Der zuletzt veröffentlichte Index (August 2026) beträgt 124,9 Punkte. Das entspricht einer Steigerung um 3,82 Prozent. Ihre Nettokaltmiete erhöht sich damit von 900,00 € um 34,41 € auf 934,41 €. Die neue Miete ist ab dem 1. Dezember 2026 zu zahlen. Die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten bleiben unverändert.

Ab wann die neue Miete gilt

Die erhöhte Miete ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen (§ 557b Abs. 3 Satz 3 BGB). Rückwirkend erhöhen kannst du nicht.

Zugang beim MieterNeue Miete ab
20.10.202601.12.2026
31.10.202601.12.2026
02.11.202601.01.2027
Zugang und Wirksamkeit

Du musst die Erhöhung nicht gleich nach Ablauf des Jahres erklären. Wartest du länger, rechnest du mit dem dann aktuellen Index. Die Steigerung geht also nicht verloren, nur die Mieterhöhung für die Monate bis zur Erklärung.

Geplante Begrenzung der Indexmiete

Noch nicht beschlossen (Stand Oktober 2026)

Die Bundesregierung hat 2026 einen Gesetzentwurf für eine Mietrechtsreform vorgelegt. Danach sollen Indexsteigerungen in angespannten Wohnungsmärkten nur noch begrenzt weitergegeben werden dürfen, nach dem Entwurf der Teil oberhalb von 3 Prozent im Jahr nur zur Hälfte. Ob und wann das Gesetz kommt und welche Übergangsregeln für laufende Verträge gelten, ist offen. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald das Gesetz verkündet ist.

Für Erhöhungen, die du heute erklärst, gilt das bisherige Recht.

Typische Fehler

Am häufigsten geht etwas beim Ausgangswert schief, gefolgt von Erhöhungen vor Ablauf der zwölf Monate und Schreiben ohne Angabe der neuen Miete in Euro. Notiere dir zu den Indexmietverträgen das Datum der letzten Anpassung und den damals maßgeblichen Indexwert. Rechne mit mehreren Nachkommastellen und runde erst die neue Miete kaufmännisch auf volle Cent.

Zum Vergleich: Bei einer Staffelmiete stehen die Erhöhungen schon im Vertrag. Bei der Vergleichsmiete brauchst du die Zustimmung des Mieters, wie der Ratgeber Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete zeigt.

Wohnify lädt die VPI-Werte von Destatis nach, prüft bei Indexmietverträgen, ob eine Anpassung möglich ist, und legt einen Entwurf des Erhöhungsschreibens an. Mehr unter Mietverwaltung mit Wohnify.

Porträt von Florian Kemnitz

Florian Kemnitz

Mitgründer von Wohnify

Florian Kemnitz hat Wohnify mitgegründet und schreibt die Ratgeber auf dieser Website. Hinweise zu einem Artikel erreichen ihn über hallo@wohnify.app.

Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 12.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Quellen

  • § 557b BGB (Indexmiete)
  • Destatis, Verbraucherpreisindex
  • Destatis, VPI Basisdaten (2020 = 100)
  • BMWSB, Mietrecht

Mieterhöhung mit Wohnify

Mietspiegel, Indexmiete, Modernisierung

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  2. Die neue Miete berechnen
  3. Was im Schreiben stehen muss
  4. Ab wann die neue Miete gilt
  5. Geplante Begrenzung der Indexmiete
  6. Typische Fehler

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Häufige Fragen

  • Wie oft darf ich eine Indexmiete erhöhen?

    Höchstens einmal im Jahr. Zwischen zwei Änderungen muss die Miete mindestens zwölf Monate unverändert bleiben.

  • Muss der Mieter der Indexmieterhöhung zustimmen?

    Nein. Die Erklärung in Textform genügt. Die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang.

  • Welchen Index muss ich verwenden?

    Den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland. Bei Wohnraum ist kein anderer Index zulässig.

  • Kann ich zusätzlich auf die Vergleichsmiete erhöhen?

    Nein. Solange die Indexmiete vereinbart ist, ist eine Erhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen.

  • Was passiert, wenn der Index sinkt?

    Dann kann der Mieter eine Senkung der Miete verlangen, nach denselben Regeln wie bei einer Erhöhung.

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Begriffe aus diesem Artikel

  • Indexmiete
  • Staffelmiete
  • Ortsübliche Vergleichsmiete
  • Mietpreisbremse
  • Kaltmiete

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