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Software für private Vermieter und kleine Hausverwaltungen in Deutschland. Fragen beantworten wir unter hallo@wohnify.app.

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Anlage V mit Software vorbereiten, aus den Buchungen des Jahres

Mieteingänge und Belege sind übers Jahr erfasst. Wohnify stellt daraus die Werte für die Anlage V pro Objekt und Eigentümer zusammen, und deine Steuerkanzlei bekommt auf Wunsch einen Zugang, der nur lesen darf.

Kostenlos startenPreise ansehen
Anlage V 2025 · Könneritzstraße 41
Entwurf aus 214 Buchungen · Beispieldaten
  • Mieteinnahmen42.180,00 €
  • Umlagen (Nebenkosten)9.420,00 €
  • AfA Gebäude (2 %)−6.840,00 €
  • Schuldzinsen−4.912,36 €
  • Erhaltungsaufwand12 Belege−3.276,50 €
  • Umlagefähige Kosten−9.106,80 €
  • Überschuss27.464,34 €
DATEV-Export (CSV)
Belegliste als PDF
Lesezugang für Steuerberatung

Vorbereitung für dich und deine Steuerberatung. Keine Steuerberatung.

Gegliedert wie das Formular
Einnahmen, umgelegte Nebenkosten und Werbungskosten pro Objekt, nach Zahlungsdatum dem Jahr zugeordnet.
DATEV-Export
Für die Kanzleisoftware, mit Kontenvorschlag nach SKR 03 oder SKR 04.

Bisher und mit Wohnify

Bisher

  • Im Februar suchst du Kontoauszüge, Handwerkerrechnungen und den Grundsteuerbescheid zusammen.
  • Welche Rechnung zu welchem Haus gehört, rekonstruierst du aus dem Gedächtnis.
  • Bei zwei Eigentümern teilst du alles von Hand auf.

Mit Wohnify

  • Einnahmen kommen aus den importierten Umsätzen, Ausgaben aus den zugeordneten Belegen.
  • Fehlende Belege fallen auf, bevor das Jahr abgeschlossen ist.
  • Die Werte gibt es pro Objekt und Eigentümer als PDF oder Export.

Inhalt

  1. Was Wohnify für die Anlage V vorbereitet
  2. Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei
  3. Mehrere Eigentümer und Erbengemeinschaften

Was Wohnify für die Anlage V vorbereitet

BereichBeispieleQuelle in Wohnify
MieteinnahmenKaltmieten, StellplatzmietenKontoumsätze, Sollstellungen
UmlagenNebenkostenvorauszahlungen, NachzahlungenKontoumsätze, Nebenkostenabrechnung
SchuldzinsenDarlehenszinsenKontoumsätze, Belege
ErhaltungsaufwandReparaturen, MalerarbeitenBelege aus dem Posteingang
Laufende KostenGrundsteuer, Versicherung, HausstromBelege, Bescheide
Sonstige WerbungskostenKontoführung, Fahrtkosten, SoftwareBelege, eigene Einträge

Bei privater Vermietung gilt in der Regel das Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). Wohnify ordnet Einnahmen und Ausgaben deshalb nach dem Zahlungsdatum dem Jahr zu. Wie du die Anlage V Zeile für Zeile befüllst, steht im Ratgeber Anlage V ausfüllen.

Abschreibung

Die AfA berechnet Wohnify nicht. Es schlägt nach Baujahr einen Satz vor, den Betrag trägst du mit deiner Steuerberatung ein. Auch die Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand gehört in deren Hände.

Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei

Du lädst deine Steuerberaterin per E-Mail ein und gibst ihr die Rolle, die nur lesen darf. Sie sieht Buchungen, Belege und Auswertungen und kann exportieren, aber nichts ändern. Wer lieber mit Dateien arbeitet, bekommt den DATEV-Export oder die Anlage-V-Werte als PDF.

Mehrere Eigentümer und Erbengemeinschaften

Gehört ein Haus mehreren Personen, etwa Ehepartnern oder einer Erbengemeinschaft, hinterlegst du die Eigentumsanteile. Wohnify zeigt die Werte für das Objekt und für jeden Anteil. Bei mehreren Beteiligten ist in der Regel eine gesonderte und einheitliche Feststellung beim Finanzamt nötig; mehr dazu unter Haus geerbt und vermieten.

EigentümerAnteilEinnahmenWerbungskostenÜberschuss vor AfA
Objekt gesamt100 %52.800 €21.400 €31.400 €
Eigentümer A50 %26.400 €10.700 €15.700 €
Eigentümer B50 %26.400 €10.700 €15.700 €
Beispieldaten.

Aktualisiert am 17.10.2026

Fragen zu Steuer & Anlage V

  • Füllt Wohnify die Anlage V für mich aus?

    Wohnify stellt die Werte pro Objekt so zusammen, wie sie in die Anlage V gehören. Übertragen und abgeben machst du oder deine Steuerberatung, etwa über ELSTER.

  • Was ist mit der Abschreibung?

    Wohnify schlägt nach Baujahr einen AfA-Satz vor, berechnet den Betrag aber nicht. Anschaffungskosten und Gebäudeanteil klärst du mit deiner Steuerberatung und trägst die AfA selbst ein.

  • Wie lange werden Belege aufbewahrt?

    Belege und Kontoauszüge liegen in einem Archiv, das keine Änderungen zulässt, mit Prüfsumme und wöchentlicher Kontrolle. Die Frist nach § 147 AO beginnt mit dem Jahresende und beträgt für Buchungsbelege acht Jahre; so lange lässt sich ein Beleg nicht löschen. Exportieren kannst du alles jederzeit, mehr unter Buchhaltung & Banking.

  • Gibt es auch eine EÜR?

    Ja. Für gewerbliche Vermietung gibt Wohnify eine Einnahmenüberschussrechnung aus. Für die meisten privaten Vermieter ist die Anlage V das passende Formular.

Passt dazu

  • Buchhaltung & BankingFunktionKontoauszug importieren, Mieteingang prüfen
  • Inbox-AgentFunktionRechnungen und Post vorsortieren
  • Dokumente & KIFunktionMietverträge hochladen, Bestand anlegen
  • Anlage V ausfüllen für vermietete WohnungenRatgeberWas du in der Anlage V als Einnahmen und Werbungskosten angibst, wie die AfA funktioniert und wo das Finanzamt genauer hinsieht.
  • Was die E-Rechnung für Vermieter bedeutetRatgeberWarum auch private Vermieter E-Rechnungen empfangen müssen, wann du selbst welche ausstellst und wie du sie aufbewahrst.

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Ein paar Minuten später siehst du das Objekt mit Einheiten, Mietern und Sollmieten. Bis drei Einheiten kostenlos, ohne Kreditkarte.

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