Haus geerbt und vermieten, wenn du es nie gemacht hast
Mit dem Erbe übernimmst du die Mietverträge samt allen Pflichten. Diese Seite sagt, was in den ersten Wochen zu tun ist und was im ersten Jahr fällig wird. Wohnify hilft dabei, die Unterlagen zu ordnen.
Ausgangslage
Sabine hat von ihrer Mutter ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen geerbt. Dazu gehören zwei Ordner mit Mietverträgen und ein Sparbuch mit Kautionen. Wann die nächste Nebenkostenabrechnung fällig ist, weiß sie nicht.
„Ich will nichts falsch machen.“
- Unterlagen ohne System. Mietverträge aus mehreren Jahrzehnten, handschriftliche Notizen, ein Kassenbuch.
- Unbekannte Fristen. Nebenkostenabrechnung, Rauchmelderwartung, fernablesbare Zähler bis Ende 2026.
- Mieter mit Fragen. Wohin sie jetzt überweisen sollen und wen sie bei einem Wasserschaden anrufen.
Was Wohnify dabei übernimmt
- Überblick an einem Nachmittag
- Sabine fotografiert oder scannt die Mietverträge. Wohnify schlägt Haus, Wohnungen, Mieter, Mieten und Kautionen vor.
- Was noch fehlt
- Eine Liste pro Objekt zeigt fehlende Zählernummern, Energieausweis, Versicherungsnachweis und Wartungstermine.
- Eine Anlaufstelle für die Mieter
- Im Mieterportal finden die Mieter Bankverbindung, Ansprechpartnerin und Dokumente und melden Schäden per Foto.
Die ersten Schritte nach dem Erbfall
- 1
Grundbuch berichtigen
Mit Erbschein oder notariellem Testament samt Eröffnungsprotokoll lässt du das Grundbuch berichtigen. Stellst du den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, kostet die Eintragung keine Gebühr.
- 2
Mieter informieren
Die Mietverträge laufen unverändert weiter, du trittst als Erbe in sie ein (§ 1922 BGB). Teile den Mietern schriftlich die neue Bankverbindung und deine Kontaktdaten mit.
- 3
Kautionen klären
Du musst die Kautionen bei Auszug zurückzahlen, auch wenn du sie selbst nie bekommen hast. Prüfe, wo sie liegen. Sie müssen getrennt vom eigenen Vermögen angelegt sein (§ 551 Abs. 3 BGB).
- 4
Versicherungen und Verträge
Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Wartungsverträge und Versorger auf dich umschreiben lassen.
- 5
Steuer
Ab dem Erbfall erklärst du die Mieteinnahmen in der Anlage V. Die Abschreibung des Gebäudes führst du in der Regel so fort, wie sie beim Erblasser lief (§ 11d EStDV).
Was im ersten Jahr fällig wird
| Aufgabe | Wann | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr | spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums | Abrechnungsfrist |
| Zähler fernablesbar nachrüsten | bis 31. Dezember 2026 | Fernablesbare Zähler |
| CO₂-Kosten mit den Mietern teilen | mit jeder Heizkostenabrechnung | CO₂-Kostenaufteilung |
| Anlage V abgeben | mit der Einkommensteuererklärung | Anlage V ausfüllen |
| Indexmiete anpassen, falls vereinbart | frühestens 1 Jahr nach der letzten Anpassung | Indexmiete erhöhen |
In Wohnify stehen diese Termine im Fristenkalender. Fragen wie „Was muss ich bis Jahresende erledigen?“ beantwortet der Assistent mit Verweis auf den Paragraphen. Das ist Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wenn ihr zu mehreren geerbt habt
In einer Erbengemeinschaft gehört das Haus allen gemeinsam. Für die Steuer ist dann in der Regel eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nötig. In Wohnify hinterlegst du die Anteile, und die Werte für die Anlage V stehen pro Objekt und pro Person bereit. Miterben und Steuerberatung bekommen auf Wunsch einen Zugang, der nur lesen darf.
Was es kostet
Bis 3 Einheiten ist Wohnify kostenlos. Für ein Haus mit sechs Wohnungen kostet der Vermieter-Tarif 9 € + 6 × 1,50 € = 18 € im Monat, netto, mit Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen, Mieterportal und Anlage V. Mehr unter Preise.
Aktualisiert am 17.10.2026
Passende Funktionen
- Dokumente & KIMietverträge hochladen, Bestand anlegen
- MietverwaltungObjekte, Einheiten, Mietverhältnisse
- NebenkostenabrechnungBetriebskosten verteilen und versenden
- Heizkosten & ZählerHeizkostenV, Fernablesung, UVI, CO₂
- MieterportalSchäden, Zählerstände, sieben Sprachen
- Steuer & Anlage VAnlage V, DATEV, Zugang für die Kanzlei
Häufige Fragen
Laufen die Mietverträge nach dem Erbfall weiter?
Ja. Als Erbe trittst du in die bestehenden Mietverträge ein (§ 1922 BGB). Die Mieter haben wegen des Eigentümerwechsels kein besonderes Kündigungsrecht.
Muss ich die Kaution zurückzahlen, auch wenn ich sie nie bekommen habe?
In der Regel ja, weil du als Erbe in alle Pflichten aus dem Mietvertrag eintrittst. Prüfe deshalb früh, wo die Kautionen liegen. Mehr im Ratgeber Mietkaution.
Ich habe noch nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht. Schaffe ich das?
Wohnify führt dich durch vier Schritte: Kosten prüfen, verteilen, gegen das Vorjahr prüfen, versenden. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber Nebenkostenabrechnung erstellen.
Ist Wohnify auch für ältere Nutzer gut lesbar?
Wohnify ist auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 AA ausgelegt, mit gut lesbarer Schrift und wenigen Kennzahlen pro Seite.
Lade deinen ersten Mietvertrag hoch.
Ein paar Minuten später siehst du das Objekt mit Einheiten, Mietern und Sollmieten. Bis drei Einheiten kostenlos, ohne Kreditkarte.
