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Anlage V ausfüllen für vermietete Wohnungen

Aktualisiert am 12.10.2026·7 Min. Lesezeit·Von Florian Kemnitz

Taschenrechner, Notizblock und Bleistift auf einem hellen SchreibtischFoto: cht gsml / Unsplash

Kurz gesagt

In der Anlage V erklärst du pro vermietetem Objekt die Einnahmen, also Kaltmiete und Umlagen, und ziehst die Werbungskosten ab: AfA auf das Gebäude, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Grundsteuer, Betriebs- und Verwaltungskosten. Das Ergebnis fließt als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in deine Einkommensteuererklärung. Maßgeblich ist, wann das Geld geflossen ist (Zufluss- und Abflussprinzip).

Inhalt · 6 Abschnitte
  1. Wer die Anlage V abgibt
  2. Einnahmen
  3. Werbungskosten
  4. AfA-Sätze für Gebäude
  5. Rechenbeispiel für eine vermietete Eigentumswohnung
  6. Belege über das Jahr sammeln

Wer die Anlage V abgibt

Wer Wohnungen, Häuser, Garagen oder Grundstücke vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Für jedes Objekt gibst du eine eigene Anlage V ab. Für Ferienwohnungen und kurzfristige Vermietung gibt es die Anlage V-FeWo, für einige Sonderfälle die Anlage V-Sonstige.

Die Steuererklärung reichst du über ELSTER ein. Ohne Steuerberater ist sie grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig, für das Steuerjahr 2026 also bis zum 31. Juli 2027. Fällt das Datum auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Mit Steuerberater gelten längere Fristen. Weil sich die Zeilennummern im Formular immer wieder ändern, beschreibt dieser Ratgeber die Inhalte und nennt keine Zeilen.

Einnahmen

  • Kaltmiete für Wohnungen, Garagen und Stellplätze
  • vereinnahmte Umlagen, also Nebenkostenvorauszahlungen und Nachzahlungen aus der Abrechnung
  • erstattete Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung, sie mindern die Einnahmen im Jahr der Erstattung
  • einbehaltene Kaution, soweit du sie mit Mietforderungen verrechnest
  • Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, soweit sie nicht von den Herstellungskosten abgezogen werden

Es zählt, in welchem Kalenderjahr das Geld zufließt (§ 11 EStG). Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen gibt es die Zehn-Tage-Regel: Geht die Januarmiete schon am 28. Dezember ein und ist sie Anfang Januar fällig, gehört sie ins neue Jahr. Die Mietkaution selbst ist keine Einnahme.

Günstige Vermietung an Angehörige

Liegt die Miete unter dem ortsüblichen Niveau, gelten die Grenzen des § 21 Abs. 2 EStG. Ab 66 Prozent der ortsüblichen Warmmiete gilt die Vermietung als voll entgeltlich. Zwischen 50 und 66 Prozent entscheidet eine Prognose, ob über die Jahre ein Überschuss zu erwarten ist. Unter 50 Prozent erkennt das Finanzamt die Werbungskosten nur anteilig an.

Werbungskosten

KostenartBehandlung
Absetzung für Abnutzung (AfA)jährlich ein fester Prozentsatz der Gebäudekosten, Grund und Boden zählen nicht
Schuldzinsennur die Zinsen, die Tilgung nicht
Erhaltungsaufwandim Jahr der Zahlung abziehbar oder auf zwei bis fünf Jahre verteilbar (§ 82b EStDV)
Grundsteuer und Betriebskostenvoll abziehbar, auch wenn du sie umlegst, weil die Umlagen als Einnahmen zählen
VerwaltungskostenHausverwaltung, Vergütung des WEG-Verwalters, Software, Kontoführung, Porto
Fahrtkostenzur Immobilie, zu Besichtigungen und Übergaben
Steuerberatungsoweit sie auf die Vermietung entfällt
Typische Werbungskosten bei Vermietung

Hausgeld bei Eigentumswohnungen. Die Zahlung in die Erhaltungsrücklage kannst du nicht im Jahr der Zahlung abziehen. Abziehbar wird sie erst, wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt. Übernimm die WEG-Abrechnung deshalb nicht pauschal.

AfA-Sätze für Gebäude

Fertigstellung des GebäudesAfA-Satz pro Jahr
vor dem 01.01.19252,5 %
01.01.1925 bis 31.12.20222 %
ab 01.01.20233 %
Lineare AfA für Wohngebäude im Privatvermögen (§ 7 Abs. 4 EStG)

Für neue Wohngebäude, mit deren Bau zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 begonnen wird, kannst du alternativ eine degressive AfA von 5 Prozent pro Jahr wählen (§ 7 Abs. 5a EStG). Ist die tatsächliche Nutzungsdauer deines Gebäudes kürzer, kannst du sie mit einem Gutachten nachweisen und entsprechend höher abschreiben.

Die 15-Prozent-Grenze nach dem Kauf

Gibst du in den ersten drei Jahren nach dem Kauf mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Umsatzsteuer) für Instandsetzung und Modernisierung aus, werden diese Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Du kannst sie dann nur noch über die AfA verteilt abziehen.

Rechenbeispiel für eine vermietete Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung, Baujahr 1995, gekauft für 300.000 €. Davon entfallen 240.000 € auf das Gebäude und 60.000 € auf Grund und Boden. Alle Werte sind Beispielwerte.

PositionBetrag
Kaltmiete (12 × 800 €)9.600,00 €
Umlagen (12 × 200 €)2.400,00 €
Summe Einnahmen12.000,00 €
AfA (240.000 € × 2 %)− 4.800,00 €
Schuldzinsen− 3.100,00 €
Grundsteuer und umlagefähige Hausgeldanteile− 2.350,00 €
nicht umlagefähige Verwaltungskosten− 420,00 €
Erhaltungsaufwand (neue Badarmaturen, Fliesenreparatur)− 1.800,00 €
Einkünfte aus Vermietung− 470,00 €
Einkünfte aus Vermietung 2025 (Beispielwerte)

Der Verlust von 470 € wird mit deinen übrigen Einkünften verrechnet und senkt deine Steuer. Hättest du die 1.800 € Erhaltungsaufwand auf drei Jahre verteilt, wären 2025 nur 600 € angefallen, und das Ergebnis läge bei einem Überschuss von 730 €.

Belege über das Jahr sammeln

Die Anlage V ist schnell ausgefüllt, wenn die Belege übers Jahr nach Kostenart sortiert sind. Am besten trennst du private und vermietungsbezogene Zahlungen über ein eigenes Konto. Nachfragen vom Finanzamt kommen vor allem zu Erhaltungsaufwand, Fahrtkosten und Vermietung an Angehörige.

Wohnify ordnet die Buchungen aus deinem importierten Kontoauszug und die hochgeladenen Belege den Kategorien der Anlage V zu und erstellt eine Übersicht pro Objekt, die du an deinen Steuerberater weitergeben kannst. Die AfA berechnet Wohnify nicht. Es schlägt nur einen Satz nach Baujahr vor, den Betrag ermittelst du selbst oder mit deinem Steuerberater. Mehr unter Steuer und Anlage V mit Wohnify.

Porträt von Florian Kemnitz

Florian Kemnitz

Mitgründer von Wohnify

Florian Kemnitz hat Wohnify mitgegründet und schreibt die Ratgeber auf dieser Website. Hinweise zu einem Artikel erreichen ihn über hallo@wohnify.app.

Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 12.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Quellen

  • § 21 EStG (Vermietung und Verpachtung)
  • § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung)
  • § 6 EStG (Bewertung, anschaffungsnahe Herstellungskosten)
  • § 11 EStG (Zufluss und Abfluss)
  • § 82b EStDV (Verteilung von Erhaltungsaufwand)
  • ELSTER, Mein ELSTER

Steuer & Anlage V mit Wohnify

Anlage V, DATEV, Zugang für die Kanzlei

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Inhalt

  1. Wer die Anlage V abgibt
  2. Einnahmen
  3. Werbungskosten
  4. AfA-Sätze für Gebäude
  5. Rechenbeispiel für eine vermietete Eigentumswohnung
  6. Belege über das Jahr sammeln

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Häufige Fragen

  • Brauche ich für jede Wohnung eine eigene Anlage V?

    Grundsätzlich gibst du eine Anlage V pro Objekt ab. Mehrere Wohnungen im selben Haus kannst du in einer Anlage zusammenfassen.

  • Sind Nebenkostenvorauszahlungen Einnahmen?

    Ja. Die Umlagen zählen zu den Einnahmen, die bezahlten Betriebskosten zu den Werbungskosten. Im Ergebnis gleicht sich das meist aus.

  • Kann ich die Tilgung meines Darlehens absetzen?

    Nein, nur die Zinsen. Die Kosten des Gebäudes wirken sich über die AfA aus.

  • Wie hoch ist die AfA für eine vermietete Wohnung?

    Bei Fertigstellung zwischen 1925 und Ende 2022 sind es 2 Prozent pro Jahr, davor 2,5 Prozent und ab 2023 3 Prozent der Gebäudekosten.

  • Was ist, wenn die Wohnung leer steht?

    Die Werbungskosten bleiben abziehbar, wenn du ernsthaft und nachweisbar vermieten willst. Bewahre Inserate und Unterlagen zu Besichtigungen auf.

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Begriffe aus diesem Artikel

  • Anlage V
  • AfA
  • Werbungskosten
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