Kurz gesagt
In der Anlage V erklärst du pro vermietetem Objekt die Einnahmen, also Kaltmiete und Umlagen, und ziehst die Werbungskosten ab: AfA auf das Gebäude, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Grundsteuer, Betriebs- und Verwaltungskosten. Das Ergebnis fließt als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in deine Einkommensteuererklärung. Maßgeblich ist, wann das Geld geflossen ist (Zufluss- und Abflussprinzip).
Inhalt · 6 Abschnitte
Wer die Anlage V abgibt
Wer Wohnungen, Häuser, Garagen oder Grundstücke vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Für jedes Objekt gibst du eine eigene Anlage V ab. Für Ferienwohnungen und kurzfristige Vermietung gibt es die Anlage V-FeWo, für einige Sonderfälle die Anlage V-Sonstige.
Die Steuererklärung reichst du über ELSTER ein. Ohne Steuerberater ist sie grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig, für das Steuerjahr 2026 also bis zum 31. Juli 2027. Fällt das Datum auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Mit Steuerberater gelten längere Fristen. Weil sich die Zeilennummern im Formular immer wieder ändern, beschreibt dieser Ratgeber die Inhalte und nennt keine Zeilen.
Einnahmen
- Kaltmiete für Wohnungen, Garagen und Stellplätze
- vereinnahmte Umlagen, also Nebenkostenvorauszahlungen und Nachzahlungen aus der Abrechnung
- erstattete Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung, sie mindern die Einnahmen im Jahr der Erstattung
- einbehaltene Kaution, soweit du sie mit Mietforderungen verrechnest
- Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, soweit sie nicht von den Herstellungskosten abgezogen werden
Es zählt, in welchem Kalenderjahr das Geld zufließt (§ 11 EStG). Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen gibt es die Zehn-Tage-Regel: Geht die Januarmiete schon am 28. Dezember ein und ist sie Anfang Januar fällig, gehört sie ins neue Jahr. Die Mietkaution selbst ist keine Einnahme.
Werbungskosten
| Kostenart | Behandlung |
|---|---|
| Absetzung für Abnutzung (AfA) | jährlich ein fester Prozentsatz der Gebäudekosten, Grund und Boden zählen nicht |
| Schuldzinsen | nur die Zinsen, die Tilgung nicht |
| Erhaltungsaufwand | im Jahr der Zahlung abziehbar oder auf zwei bis fünf Jahre verteilbar (§ 82b EStDV) |
| Grundsteuer und Betriebskosten | voll abziehbar, auch wenn du sie umlegst, weil die Umlagen als Einnahmen zählen |
| Verwaltungskosten | Hausverwaltung, Vergütung des WEG-Verwalters, Software, Kontoführung, Porto |
| Fahrtkosten | zur Immobilie, zu Besichtigungen und Übergaben |
| Steuerberatung | soweit sie auf die Vermietung entfällt |
Hausgeld bei Eigentumswohnungen. Die Zahlung in die Erhaltungsrücklage kannst du nicht im Jahr der Zahlung abziehen. Abziehbar wird sie erst, wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt. Übernimm die WEG-Abrechnung deshalb nicht pauschal.
AfA-Sätze für Gebäude
| Fertigstellung des Gebäudes | AfA-Satz pro Jahr |
|---|---|
| vor dem 01.01.1925 | 2,5 % |
| 01.01.1925 bis 31.12.2022 | 2 % |
| ab 01.01.2023 | 3 % |
Für neue Wohngebäude, mit deren Bau zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 begonnen wird, kannst du alternativ eine degressive AfA von 5 Prozent pro Jahr wählen (§ 7 Abs. 5a EStG). Ist die tatsächliche Nutzungsdauer deines Gebäudes kürzer, kannst du sie mit einem Gutachten nachweisen und entsprechend höher abschreiben.
Rechenbeispiel für eine vermietete Eigentumswohnung
Eine Eigentumswohnung, Baujahr 1995, gekauft für 300.000 €. Davon entfallen 240.000 € auf das Gebäude und 60.000 € auf Grund und Boden. Alle Werte sind Beispielwerte.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaltmiete (12 × 800 €) | 9.600,00 € |
| Umlagen (12 × 200 €) | 2.400,00 € |
| Summe Einnahmen | 12.000,00 € |
| AfA (240.000 € × 2 %) | − 4.800,00 € |
| Schuldzinsen | − 3.100,00 € |
| Grundsteuer und umlagefähige Hausgeldanteile | − 2.350,00 € |
| nicht umlagefähige Verwaltungskosten | − 420,00 € |
| Erhaltungsaufwand (neue Badarmaturen, Fliesenreparatur) | − 1.800,00 € |
| Einkünfte aus Vermietung | − 470,00 € |
Der Verlust von 470 € wird mit deinen übrigen Einkünften verrechnet und senkt deine Steuer. Hättest du die 1.800 € Erhaltungsaufwand auf drei Jahre verteilt, wären 2025 nur 600 € angefallen, und das Ergebnis läge bei einem Überschuss von 730 €.
Belege über das Jahr sammeln
Die Anlage V ist schnell ausgefüllt, wenn die Belege übers Jahr nach Kostenart sortiert sind. Am besten trennst du private und vermietungsbezogene Zahlungen über ein eigenes Konto. Nachfragen vom Finanzamt kommen vor allem zu Erhaltungsaufwand, Fahrtkosten und Vermietung an Angehörige.
Wohnify ordnet die Buchungen aus deinem importierten Kontoauszug und die hochgeladenen Belege den Kategorien der Anlage V zu und erstellt eine Übersicht pro Objekt, die du an deinen Steuerberater weitergeben kannst. Die AfA berechnet Wohnify nicht. Es schlägt nur einen Satz nach Baujahr vor, den Betrag ermittelst du selbst oder mit deinem Steuerberater. Mehr unter Steuer und Anlage V mit Wohnify.
Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 12.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Quellen
