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Mieterhöhung nach Mietspiegel oder Index, mit Prüfung der Fristen

Für zehn Städte ist der Mietspiegel eingebaut, du ordnest die Wohnung ein und übernimmst den Wert. Wohnify prüft Wartefrist, Sperrfrist und Kappungsgrenze und rechnet aus, wann die neue Miete gilt. Das Schreiben mit Begründung entsteht als PDF. Bei Index- und Staffelmiete meldet sich Wohnify, wenn eine Anpassung möglich ist, und nach einer Modernisierung rechnet es die Umlage nach § 559 BGB.

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app.wohnify.app/mietverhaeltnisseBeispieldaten
Dialog für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB: neue Kaltmiete, Vergleichsmiete je m², Kappungsgrenze 15 %, Begründung mit Mietspiegel und die Prüfung mit Wirksamkeitsdatum und Zustimmungsfrist.Beispieldaten
Kappungsgrenze aus der Mietgeschichte
Wohnify kennt die Miete von vor drei Jahren und rechnet die Grenze mit 20 oder 15 Prozent.
Indexmiete mit dem aktuellen VPI
Der Verbraucherpreisindex von Destatis ist hinterlegt und wird aktualisiert. Ist eine Anpassung möglich, liegt ein Vorgang mit Rechnung in der Inbox.
Modernisierung nach § 559 BGB
Instandhaltungsanteil und Fördermittel abgezogen, 8 Prozent im Jahr, Kappung bei 3 € oder 2 € je m². Ankündigung und Erhöhungserklärung gibt es als Entwurf.

Bisher und mit Wohnify

Bisher

  • Wann die Miete zuletzt erhöht wurde, suchst du im Ordner.
  • Den Mietspiegel deiner Stadt suchst du als PDF und rätst, in welches Feld die Wohnung fällt.
  • Dass die Indexmiete seit einem Jahr angepasst werden könnte, fällt dir erst bei der Steuer auf.

Mit Wohnify

  • Im Mietverhältnis steht, ab wann eine Erhöhung frühestens zugehen darf.
  • Baualtersklasse, Wohnlage und Merkmale wählst du aus, die Spanne steht daneben.
  • Wirksamkeitsdatum, Zustimmungsfrist und Höchstbetrag stehen neben den Eingaben.
  • Das Schreiben liegt als PDF in der Akte und geht über das Mieterportal oder als Ausdruck raus.

Inhalt

  1. Eine Erhöhung nach Mietspiegel
  2. Was Wohnify vor dem Schreiben prüft
  3. Indexmiete und Staffelmiete
  4. Mieterhöhung nach Modernisierung

Eine Erhöhung nach Mietspiegel

Jonas und Mira Albrecht wohnen seit August 2019 in WE 02 der Könneritzstraße 41 und zahlen 640 € kalt für 74,1 m². Im Mietverhältnis öffnest du unter „Miete & Anpassungen“ die Mieterhöhung. Wohnify schlägt den Mietspiegel der Stadt vor und übernimmt Fläche und Baujahr aus dem Bestand. Du wählst Wohnlage und Ausstattungsmerkmale, ordnest die Wohnung in die Spanne ein und übernimmst den Wert.

WertBeispiel
Bisherige Kaltmiete640,00 € (8,64 €/m²)
Vergleichsmiete laut Mietspiegel9,40 €/m², für die Wohnung 696,54 €
Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren736,00 €
Neue Kaltmiete696,00 €, plus 8,7 %
Zugang beim Mieter12. Oktober 2026
Zustimmung bis31. Dezember 2026
Wirksam ab1. Januar 2027
Beispieldaten.

Eingebaut sind die qualifizierten Mietspiegel von Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Hamburg, Hannover und Wuppertal. Für Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Köln, Leipzig, München, Münster, Nürnberg und Stuttgart verlinkt Wohnify den offiziellen Mietspiegelrechner, weil wir die Werte nicht übernehmen dürfen; den Wert trägst du dort von Hand ein, ebenso für alle anderen Städte. Im Schreiben stehen Ausgabe, Gültigkeit und Herausgeber des Mietspiegels. Ist eine Ausgabe abgelaufen, weist Wohnify darauf hin.

Als Begründung gehen auch Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder eine Mietdatenbank. Bei Vergleichswohnungen verlangt Wohnify mindestens drei.

Was Wohnify vor dem Schreiben prüft

  • Wartefrist: Das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • Sperrfrist: Zum Zeitpunkt der Wirkung muss die Miete seit 15 Monaten unverändert sein (§ 558 Abs. 1 Satz 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Vorauszahlungen zählen dabei nicht mit.
  • Kappungsgrenze: höchstens 20 % in drei Jahren, 15 % in Gemeinden mit Landesverordnung (§ 558 Abs. 3 BGB). Welcher Satz gilt, wählst du, Wohnify erinnert daran, die Verordnung zu prüfen.
  • Ortsübliche Vergleichsmiete: Die neue Miete darf sie nicht übersteigen.
  • Index- oder Staffelmiete: Dann ist eine Erhöhung nach § 558 ausgeschlossen, und Wohnify sagt das.

Die Miete ändert sich in Wohnify erst, wenn die Mieter zugestimmt haben. Dann trägst du die neue Miete ein, und die Sollstellungen passen sich ab dem Wirksamkeitsmonat an. Wie ein Mieterhöhungsverlangen aufgebaut ist, steht im Ratgeber Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete.

Indexmiete und Staffelmiete

Für eine Indexmiete trägst du den Basismonat ein, also den Monat der letzten Festsetzung. Wohnify nimmt den Verbraucherpreisindex von Destatis (2020 = 100), rechnet die Veränderung und die neue Kaltmiete aus und prüft, ob die Miete seit einem Jahr unverändert ist. Die Erklärung in Textform erstellt Wohnify als PDF. Die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang (§ 557b BGB).

Bei Gewerbeeinheiten gilt § 557b BGB nicht. Dort richtet sich die Anpassung nach der Wertsicherungsklausel im Vertrag, und Wohnify weist darauf hin. Staffeln aus dem Mietvertrag hinterlegst du einmal, mit mindestens einem Jahr Abstand. Am Stichtag übernimmt Wohnify die neue Miete in die Sollstellungen. Mehr im Ratgeber Indexmiete erhöhen.

Mieterhöhung nach Modernisierung

Für eine Modernisierung nach § 555b BGB erfasst du die Maßnahme mit Kosten, Fördermitteln und dem Anteil, der ohnehin fällige Instandhaltung ersetzt. Wohnify verteilt die Kosten nach Fläche, nach Einheiten oder einzeln auf die Wohnungen und rechnet 8 Prozent im Jahr als Erhöhung. Die Kappung von 3 € je m² in sechs Jahren, oder 2 €, wenn die Miete unter 7 € je m² liegt, rechnet Wohnify mit früheren Erhöhungen zusammen. Für neue Heizungen gilt die Grenze von 0,50 € je m².

WertBeispiel
Kosten Fenstertausch, Anteil WE 0318.400,00 €
abzüglich Instandhaltungsanteil 25 %4.600,00 €
umlagefähig13.800,00 €
8 % im Jahr, je Monat92,00 €
Kappung bei 62 m² und 3 €/m²186,00 €, nicht erreicht
Beispieldaten.

Bei Kosten bis 10.000 € je Wohnung geht auch das vereinfachte Verfahren nach § 559c BGB mit pauschal 30 Prozent Instandhaltungsanteil. Wohnify erstellt die Ankündigung nach § 555c BGB mit der Frist für Härteeinwände und nach Abschluss die Erhöhungserklärung, beide als Entwurf. Wann die neue Miete gilt, rechnet Wohnify nach § 559b Abs. 2 aus, einschließlich der Verschiebung um sechs Monate, wenn die Ankündigung fehlte oder die Erhöhung um mehr als zehn Prozent über der angekündigten liegt.

Aktualisiert am 17.10.2026

Fragen zu Mieterhöhung

  • Kennt Wohnify den Mietspiegel meiner Stadt?

    Für zehn Städte sind die Werte eingebaut: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Hamburg, Hannover und Wuppertal. Für zehn weitere, darunter München, Köln und Leipzig, verlinkt Wohnify den offiziellen Rechner, und du trägst den Wert ein. In allen anderen Städten liest du die Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel ab.

  • Verschickt Wohnify die Mieterhöhung?

    Nein, das entscheidest du. Den Entwurf lädst du als PDF herunter oder stellst ihn ins Mieterportal. In der Akte ist er in beiden Fällen abgelegt.

  • Rechnet Wohnify eine Modernisierungsumlage aus?

    Ja, nach § 559 BGB mit Abzug von Instandhaltungsanteil und Fördermitteln, Kappungsgrenze und auf Wunsch im vereinfachten Verfahren nach § 559c. Bei der Sperrfrist für eine spätere Erhöhung nach § 558 BGB zählt die Modernisierungserhöhung nicht mit.

  • Woher kommen die VPI-Werte?

    Aus der Reihe 61111-0002 von Destatis (2020 = 100). Neue Monate lädt Wohnify nach, die Quelle und den Stand siehst du bei der Berechnung.

Passt dazu

  • MietverwaltungFunktionObjekte, Einheiten, Mietverhältnisse
  • VermietungFunktionExposé, Interessenten, Selbstauskunft
  • MieterportalFunktionSchäden, Zählerstände, sieben Sprachen
  • Mieterhöhung auf die ortsübliche VergleichsmieteRatgeberWann du die Miete nach § 558 BGB erhöhen darfst, wie du die Erhöhung begründest und wie Sperrfrist und Kappungsgrenze zusammenwirken.
  • Indexmiete erhöhen anhand des VerbraucherpreisindexRatgeberWie du die Indexmiete an den Verbraucherpreisindex anpasst, was im Schreiben stehen muss und was die geplante Reform ändern könnte.

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