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Höhe, Zinsen und Rückzahlung der Mietkaution

Aktualisiert am 12.10.2026·6 Min. Lesezeit·Von Florian Kemnitz

Viele Schlüsselrohlinge auf dunklem UntergrundFoto: rc.xyz NFT gallery / Unsplash

Kurz gesagt

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, und der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen (§ 551 BGB). Eine Barkaution legst du getrennt von deinem Vermögen an, mindestens zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Zinsen gehören dem Mieter. Nach dem Auszug hast du eine angemessene Frist für die Abrechnung, je nach Fall meist drei bis sechs Monate.

Inhalt · 5 Abschnitte
  1. Wie hoch die Kaution sein darf
  2. Ratenzahlung und Verzug
  3. Die Kaution anlegen
  4. Rückzahlung nach dem Auszug
  5. Wenn du die Wohnung verkaufst

Wie hoch die Kaution sein darf

Die Mietkaution ist auf das Dreifache der Monatsmiete begrenzt, ohne die Betriebskosten, die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesen sind. Maßgeblich ist also die Kaltmiete. Ist im Vertrag mehr vereinbart, ist die Vereinbarung nur im übersteigenden Teil unwirksam.

GrößeBetrag
Nettokaltmiete750,00 €
Höchstkaution (3 × 750 €)2.250,00 €
1. Rate, fällig zu Beginn des Mietverhältnisses750,00 €
2. Rate, mit der zweiten Miete750,00 €
3. Rate, mit der dritten Miete750,00 €
Beispiel: Kaution bei 750 € Nettokaltmiete und 200 € Vorauszahlungen

Die Grenze gilt für alle Sicherheiten zusammen. Verlangst du eine Barkaution und dazu eine Bürgschaft, dürfen beide zusammen drei Nettokaltmieten nicht übersteigen.

Ratenzahlung und Verzug

Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden anderen mit den unmittelbar folgenden Mieten. Eine Klausel, die die ganze Kaution auf einmal verlangt, ist insoweit unwirksam. Die Kautionsabrede selbst bleibt bestehen.

Ist der Mieter mit einem Betrag in Höhe von zwei Nettokaltmieten der Kaution im Verzug, kannst du fristlos kündigen, ohne vorher abzumahnen (§ 569 Abs. 2a BGB). Vorher lohnt sich trotzdem eine klare schriftliche Zahlungsaufforderung.

Die Kaution anlegen

Eine Barkaution musst du getrennt von deinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen, zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz (§ 551 Abs. 3 BGB). Mit dem Mieter kannst du eine andere Anlageform vereinbaren. Auch dann muss das Geld von deinem Vermögen getrennt bleiben.

FormVorteilWorauf du achten musst
Kautionskonto als offenes Treuhandkontoinsolvenzsicher und klar zugeordnetDie Bank muss das Treuhandverhältnis kennen.
verpfändetes Sparbuch auf den Namen des Mietersdie Zinsen laufen beim Mieter aufVerpfändung schriftlich, das Original verwahrst du
Bankbürgschaftkein Kapital gebundenhöchstens drei Nettokaltmieten, Urkunde im Original aufbewahren
Kautionsversicherungder Mieter zahlt eine Prämie und bindet kein KapitalBonität des Versicherers prüfen
Formen der Mietsicherheit

Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Bei 2.250 € und 0,5 Prozent Zins sind das 11,25 € im Jahr. Versteuern muss sie der Mieter, die Bank stellt dafür die Bescheinigung aus.

Kaution auf dem Girokonto

Liegt die Kaution auf deinem privaten Konto, verstößt du gegen die Trennungspflicht. Im Insolvenzfall wäre das Geld des Mieters dann nicht geschützt. Nach der Rechtsprechung darf der Mieter die Zahlung zurückhalten, bis du ihm ein insolvenzfestes Konto nennst.

Rückzahlung nach dem Auszug

Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Du hast eine angemessene Zeit, um deine Ansprüche zu prüfen, die Gerichte je nach Fall auf drei bis sechs Monate bemessen. Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus, darfst du einen angemessenen Teil bis dahin zurückhalten.

PositionBetrag
Kaution2.250,00 €
Zinsen über die Mietzeit+ 34,00 €
Schaden am Laminat, nach Abzug neu für alt (siehe Übergabeprotokoll)− 380,00 €
Einbehalt für eine erwartete Nebenkostennachzahlung− 150,00 €
Auszahlung jetzt1.754,00 €
Rest nach der Nebenkostenabrechnungbis zu 150,00 €
Kautionsabrechnung nach dem Auszug (Beispielwerte)

Deine Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 BGB). Nach § 215 BGB kannst du mit einer verjährten Forderung zwar noch gegen den Rückzahlungsanspruch aufrechnen, wenn sie bei Eintritt der Aufrechnungslage noch nicht verjährt war. Verlass dich darauf besser nicht und halte Schäden gleich bei der Rückgabe im Übergabeprotokoll fest.

  1. 1

    Abnahme mit Protokoll

    Zustand, Zählerstände und Schlüssel bei der Rückgabe festhalten und von beiden Seiten unterschreiben lassen.

  2. 2

    Ansprüche beziffern

    Für Schäden Kostenvoranschläge einholen und einen Abzug neu für alt herausrechnen. Offene Mieten prüfen.

  3. 3

    Abrechnung schicken

    Kaution, Zinsen, Abzüge und Einbehalt nachvollziehbar auflisten und zu den Abzügen den Grund nennen.

  4. 4

    Auszahlen

    Den unstreitigen Betrag zügig überweisen. Den Einbehalt rechnest du mit der nächsten Nebenkostenabrechnung ab.

Wenn du die Wohnung verkaufst

Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus der Kaution ein (§ 566a BGB). Bekommt der Mieter die Kaution später vom Käufer nicht zurück, haftest du weiter. Übertrage die Kaution deshalb nachweisbar an den Käufer und informiere den Mieter darüber.

In Wohnify ist die Kaution beim Mietverhältnis hinterlegt. Das Programm rechnet die Zinsen über die Mietzeit mit den Zinssätzen, die du für das Kautionskonto einträgst. Mehr unter Buchhaltung und Banking mit Wohnify.

Porträt von Florian Kemnitz

Florian Kemnitz

Mitgründer von Wohnify

Florian Kemnitz hat Wohnify mitgegründet und schreibt die Ratgeber auf dieser Website. Hinweise zu einem Artikel erreichen ihn über hallo@wohnify.app.

Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 12.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Quellen

  • § 551 BGB (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten)
  • § 569 BGB (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund)
  • § 548 BGB (Verjährung der Ersatzansprüche)
  • § 566a BGB (Mietsicherheit bei Veräußerung)
  • § 215 BGB (Aufrechnung nach Eintritt der Verjährung)

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Inhalt

  1. Wie hoch die Kaution sein darf
  2. Ratenzahlung und Verzug
  3. Die Kaution anlegen
  4. Rückzahlung nach dem Auszug
  5. Wenn du die Wohnung verkaufst

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Häufige Fragen

  • Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?

    Drei Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlung oder Pauschale, also drei Nettokaltmieten.

  • Muss ich die Kaution verzinsen?

    Ja. Eine Barkaution musst du mindestens zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Die Zinsen gehören dem Mieter.

  • Wann muss ich die Kaution zurückzahlen?

    Nach einer angemessenen Prüfungsfrist, je nach Fall meist drei bis sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung. Für eine ausstehende Nebenkostenabrechnung darfst du einen angemessenen Teil länger einbehalten.

  • Darf der Mieter die letzten Mieten mit der Kaution verrechnen?

    Nein. Die Kaution sichert deine Ansprüche nach dem Ende des Mietverhältnisses. Der Mieter darf sie nicht eigenmächtig abwohnen.

  • Kann ich kündigen, wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt?

    Ja, wenn er mit einem Betrag in Höhe von zwei Nettokaltmieten im Verzug ist. Eine Abmahnung ist dann nicht nötig (§ 569 Abs. 2a BGB).

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Begriffe aus diesem Artikel

  • Mietkaution
  • Kaltmiete
  • Übergabeprotokoll
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