Kurz gesagt
Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG. Maßgeblich ist, wie viel CO2 das Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ausstößt. Unter 12 kg trägt der Mieter die Kosten allein, ab 52 kg trägt der Vermieter 95 Prozent. Fehlt die Aufteilung in der Abrechnung, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen.
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Worum es geht
Auf Erdgas, Heizöl und Flüssiggas wird nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein CO2-Preis erhoben. 2025 lag er bei 55 € pro Tonne, für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 € pro Tonne. Wie es ab 2027 weitergeht, hängt vom europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) ab, dessen Start Stand Oktober 2026 auf 2028 verschoben ist.
Bis Ende 2022 zahlten Mieter diese Kosten über die Heizkostenabrechnung allein. Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz verteilt sie seit dem 1. Januar 2023 nach dem energetischen Zustand des Gebäudes. Es gilt für Abrechnungszeiträume, die an oder nach diesem Tag beginnen.
Die zehn Stufen für Wohngebäude
| CO2-Ausstoß (kg CO2 pro m² Wohnfläche und Jahr) | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 52 und mehr | 5 % | 95 % |
Für Nichtwohngebäude wie Läden oder Büros gilt grundsätzlich eine Teilung je zur Hälfte (§ 8 CO2KostAufG). Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder liegt es in einem Milieuschutzgebiet und darfst du deshalb nicht energetisch sanieren, kann sich der Vermieteranteil halbieren oder ganz entfallen (§ 9 CO2KostAufG).
Die Stufe ermitteln
- 1
CO2-Menge aus der Rechnung übernehmen
Der Brennstofflieferant muss die CO2-Emissionen in Kilogramm und die CO2-Kosten auf der Rechnung ausweisen (§ 3 CO2KostAufG). Bei Heizöl zählt die Menge, die im Abrechnungsjahr verbraucht wurde, unabhängig davon, wann du sie gekauft hast.
- 2
Durch die Wohnfläche teilen
Teile die CO2-Menge durch die gesamte Wohnfläche des Gebäudes und runde auf eine Nachkommastelle.
- 3
Stufe ablesen
In der Tabelle oben siehst du, wie sich die Kosten bei diesem Wert verteilen.
- 4
Anteile in die Heizkostenabrechnung übernehmen
Den Vermieteranteil ziehst du von den Heizkosten ab, die auf die Mieter entfallen. Der Rest wird wie die übrigen Heizkosten verteilt.
Beispielrechnung für ein Gashaus mit sechs Wohnungen
Ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und 450 m² Wohnfläche wird mit Erdgas beheizt. Die Gasrechnung für 2025 weist 81.000 kWh Verbrauch aus, 16.281 kg CO2 und CO2-Kosten von 895,46 € (16,281 t × 55 €). Alle Werte sind Beispielwerte.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| CO2-Ausstoß pro m² | 16.281 kg ÷ 450 m² | 36,2 kg CO2/m²/Jahr |
| Stufe | 32 bis unter 37 | 50 % Mieter, 50 % Vermieter |
| Vermieteranteil | 895,46 € × 50 % | 447,73 € |
| Mieteranteil gesamt | 895,46 € × 50 % | 447,73 € |
| davon Wohnung 2 (15 % der Heizkosten) | 447,73 € × 15 % | 67,16 € |
Die 447,73 € Vermieteranteil tauchen in der Heizkostenabrechnung der Mieter nicht als Kosten auf. Du trägst sie selbst und setzt sie in der Anlage V als Werbungskosten an. Läge das Haus knapp über der Stufengrenze, etwa bei 37,1 kg, stiege dein Anteil auf 60 Prozent. Schon ein etwas geringerer Verbrauch kann dann eine Stufe ausmachen.
Was in die Heizkostenabrechnung gehört
Nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG muss die Heizkostenabrechnung den Anteil des Mieters an den CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen enthalten. Fehlen diese Angaben, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Mieter mit Gasetagenheizung. Wer sich selbst mit Wärme versorgt, ermittelt die Stufe selbst. Der Mieter muss seinen Erstattungsanspruch innerhalb von zwölf Monaten nach der Abrechnung seines Lieferanten bei dir geltend machen. Du erstattest den Vermieteranteil oder verrechnest ihn mit der nächsten Betriebskostenabrechnung (§ 6 CO2KostAufG).
In der Praxis
Die meisten Messdienste rechnen die CO2-Aufteilung mit, wenn du ihnen die Lieferantenrechnung schickst. Prüfe trotzdem zwei Dinge: ob die richtige Wohnfläche verwendet wurde und ob bei Heizöl nur der Verbrauch des Jahres zählt. Das Ergebnis gehört in die Nebenkostenabrechnung und muss innerhalb der Abrechnungsfrist beim Mieter sein.
In Wohnify gibst du CO2-Menge, CO2-Kosten und Wohnfläche an oder lässt sie aus der Brennstoffrechnung auslesen. Das Programm ermittelt daraus die Stufe und weist Vermieter- und Mieteranteil mit den Berechnungsgrundlagen in der Abrechnung aus. Mehr unter Heizkosten und Zähler mit Wohnify.
Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 12.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Quellen
