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Abrechnungsfrist für Nebenkosten und die Folgen einer Verspätung

Aktualisiert am 12.10.2026·6 Min. Lesezeit·Von Florian Kemnitz

Schwarze Briefkastenanlage mit mehreren Fächern an einer hellen HauswandFoto: Haberdoedas / Unsplash

Kurz gesagt

Die Abrechnungsfrist für Nebenkosten endet zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Für das Kalenderjahr 2025 muss die Abrechnung also bis zum 31. Dezember 2026 beim Mieter sein. Kommt sie später, kannst du keine Nachzahlung mehr verlangen, ein Guthaben musst du trotzdem auszahlen. Der Mieter hat ab Zugang zwölf Monate Zeit für Einwendungen.

Inhalt · 7 Abschnitte
  1. Was § 556 Abs. 3 BGB regelt
  2. Wann die Frist endet
  3. Den Zugang beweisen
  4. Wenn die Abrechnung zu spät kommt
  5. Fristen auf der Seite des Mieters
  6. Korrekturen und neue Vorauszahlungen
  7. Ein Zeitplan mit Puffer

Was § 556 Abs. 3 BGB regelt

Die Vorschrift enthält drei Regeln. Der Abrechnungszeitraum umfasst höchstens ein Jahr. Die Abrechnung muss dem Mieter bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende dieses Zeitraums mitgeteilt werden. Und danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen, außer du hast die Verspätung nicht zu vertreten.

Von dieser Frist kannst du im Mietvertrag nicht zum Nachteil des Mieters abweichen. Eine Klausel, die dir mehr Zeit gibt, ist nach § 556 Abs. 4 BGB unwirksam.

Wann die Frist endet

AbrechnungszeitraumAbrechnung muss zugegangen sein bis
01.01.–31.12.202531.12.2026
01.07.2024–30.06.202530.06.2026
01.10.2024–30.09.202530.09.2026
Fristende je nach Abrechnungszeitraum

Ob sich das Fristende verschiebt, wenn es auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, ist umstritten. Plane so, dass die Abrechnung spätestens Mitte Dezember beim Mieter liegt. Mit dem Zugang beginnt seine eigene Frist: Erhält er die Abrechnung für 2025 am 15. November 2026, kann er bis zum 30. November 2027 Einwendungen erheben.

Den Zugang beweisen

Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Abrechnung beim Mieter zugegangen ist. Ein Brief, den du am Abend des 30. Dezember einwirfst, gilt in der Regel erst am nächsten Tag als zugegangen, weil mit einer Leerung am selben Abend niemand rechnen muss. Den Zugang musst im Streitfall du beweisen.

WegBeweiswertHinweis
normaler BriefgeringDer Mieter kann den Zugang bestreiten.
Einwurf-Einschreibenmittel bis gutEinlieferungsbeleg und Sendungsstatus aufbewahren
persönliche Übergabe mit ZeugegutDer Zeuge sollte wissen, was im Umschlag war.
Bote mit ProtokollgutProtokoll mit Datum, Uhrzeit und Inhalt
E-Mail oder Mieterportalhängt vom Nachweis abam besten mit einer Bestätigung des Mieters
Zustellwege im Vergleich

Wenn die Abrechnung zu spät kommt

Geht die Abrechnung nach Fristende zu, kannst du keine Nachzahlung mehr fordern. Ein Guthaben des Mieters bleibt bestehen, und du musst es auszahlen. Erstellen musst du die Abrechnung also trotzdem.

Eine Ausnahme gilt, wenn du die Verspätung nicht zu vertreten hast. Das Gesetz nennt keine Beispiele. Anerkannt ist etwa ein Grundsteuerbescheid, der rückwirkend erst nach Fristablauf ergeht. Die Nachforderung musst du dann zeitnah geltend machen, nach der Rechtsprechung in der Regel innerhalb von drei Monaten, nachdem das Hindernis weggefallen ist.

Vermietete Eigentumswohnung

Eine fehlende Jahresabrechnung der WEG entschuldigt dich nicht automatisch. Der BGH hat entschieden, dass auch Vermieter einer Eigentumswohnung grundsätzlich innerhalb der Jahresfrist abrechnen müssen (Urteil vom 25. Januar 2017, VIII ZR 249/15). Fordere die Unterlagen früh beim Verwalter an und bewahre deine Anfragen auf.

Rechnest du gar nicht ab, darf der Mieter die laufenden Vorauszahlungen zurückhalten, bis die Abrechnung vorliegt. Ist das Mietverhältnis schon beendet, kann er nach der Rechtsprechung die Vorauszahlungen für das betroffene Jahr sogar zurückverlangen.

Fristen auf der Seite des Mieters

  • Einwendungen. Der Mieter muss Einwendungen bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Später geht das nur, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat.
  • Zahlung. Die Nachzahlung wird mit Zugang einer formell wirksamen Abrechnung fällig. Der Mieter darf sie aber zunächst prüfen. Eine Zahlungsfrist von etwa 30 Tagen ist üblich.
  • Belegeinsicht. Solange der Mieter die Belege nicht einsehen konnte, darf er die Nachzahlung zurückhalten.
  • Verjährung. Deine Nachforderung verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Abrechnung zugegangen ist.

Korrekturen und neue Vorauszahlungen

Findest du nach dem Versand einen Fehler, kannst du die Abrechnung innerhalb der Frist korrigieren, auch zulasten des Mieters. Nach Fristablauf ist eine Korrektur nur noch möglich, wenn die Nachforderung dadurch nicht steigt. Eine vergessene Rechnung kannst du also nach dem 31. Dezember nicht mehr nachschieben.

Nach einer Abrechnung darfst du die Vorauszahlungen in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Grundlage ist das Ergebnis der letzten Abrechnung, die dafür auch inhaltlich stimmen muss. Konkret absehbare Kostensteigerungen, etwa ein neuer Grundsteuerbescheid, darfst du einrechnen. Einen pauschalen Sicherheitszuschlag von zum Beispiel 10 Prozent lässt der BGH nicht zu.

Ein Zeitplan mit Puffer

  1. 1

    Januar bis März

    Belege sammeln, Zählerstände zum Stichtag erfassen, den Messdienst beauftragen.

  2. 2

    April bis Juni

    Heizkostenabrechnung und bei Eigentumswohnungen die WEG-Abrechnung anfordern und nachhaken, wenn sie ausbleibt.

  3. 3

    Juli bis September

    Abrechnung erstellen und prüfen. Wie das geht, steht im Ratgeber Nebenkostenabrechnung erstellen.

  4. 4

    Bis Ende Oktober

    Mit Zugangsnachweis versenden. Dann bleibt genug Zeit, falls eine Zustellung scheitert oder ein formeller Fehler auffällt.

Wenn du die Abrechnung in Wohnify erstellst, zeigt das Programm zu jeder Abrechnung das Fristende und die verbleibenden Tage an und warnt, wenn die Frist abgelaufen ist.

Porträt von Florian Kemnitz

Florian Kemnitz

Mitgründer von Wohnify

Florian Kemnitz hat Wohnify mitgegründet und schreibt die Ratgeber auf dieser Website. Hinweise zu einem Artikel erreichen ihn über hallo@wohnify.app.

Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 12.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Quellen

  • § 556 BGB (Vereinbarungen über Betriebskosten)
  • § 560 BGB (Veränderungen von Betriebskosten)
  • § 130 BGB (Wirksamwerden der Willenserklärung)
  • § 195 BGB (Regelmäßige Verjährungsfrist)

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  1. Was § 556 Abs. 3 BGB regelt
  2. Wann die Frist endet
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  5. Fristen auf der Seite des Mieters
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Häufige Fragen

  • Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung?

    Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Wer nach Kalenderjahr abrechnet, hat bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit.

  • Muss der Mieter bei verspäteter Abrechnung nachzahlen?

    Nein, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben bekommt der Mieter auch bei verspäteter Abrechnung.

  • Gilt die Frist auch für die Heizkostenabrechnung?

    Ja. Die Heizkosten sind Teil der Betriebskostenabrechnung. Eine späte Abrechnung des Messdienstes entschuldigt dich in der Regel nicht.

  • Kann ich eine fehlerhafte Abrechnung nach Fristablauf korrigieren?

    Inhaltliche Fehler ja, solange die Nachforderung dadurch nicht steigt. Eine formell unwirksame Abrechnung lässt sich nach Fristablauf nicht mehr so heilen, dass du noch eine Nachzahlung bekommst.

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Begriffe aus diesem Artikel

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