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  3. Betriebskosten

Betriebskosten

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen (§ 556 Abs. 1 BGB). Auf den Mieter umlegen kannst du sie nur, soweit der Mietvertrag das vorsieht.

Umgangssprachlich heißen sie Nebenkosten. Welche Kosten dazugehören, zählt § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in 17 Nummern abschließend auf, von der Grundsteuer bis zu den sonstigen Betriebskosten. Im Mietvertrag genügt nach dem BGH der Satz, dass der Mieter „die Betriebskosten“ trägt (Urteil vom 10. Februar 2016, VIII ZR 137/15). Sonstige Betriebskosten nach Nr. 17, etwa die Dachrinnenreinigung, musst du einzeln benennen.

Umlagefähig (Beispiele)Nicht umlagefähig (Beispiele)
GrundsteuerVerwaltungskosten, Kontoführung, Porto
Wasser und AbwasserReparaturen und Instandhaltung
Heizung und WarmwasserErhaltungsrücklage der WEG
Müllabfuhr, StraßenreinigungZinsen und Tilgung
Gebäudereinigung, GartenpflegeKosten leer stehender Wohnungen
Hauswart (ohne Reparatur- und Verwaltungsanteil)Rechtsberatung, Mahngebühren
Sach- und HaftpflichtversicherungEinmalige Anschaffungen, z. B. neue Mülltonnen

Ein Haus mit 400 m² Wohnfläche hat 6.400 € umlagefähige Betriebskosten im Jahr, ohne Heizung. Das sind 16 € pro m². Auf eine 80-m²-Wohnung entfallen 1.280 € im Jahr, rund 107 € im Monat. Zahlt der Mieter 100 € Nebenkostenvorauszahlung, ergibt sich eine Nachzahlung von 80 €.

Verteilt werden die Kosten nach dem Umlageschlüssel, Heizung und Warmwasser nach der Heizkostenverordnung. Außerdem gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Überteuerte Dienstleistungsverträge, etwa für die Hausreinigung, kann der Mieter beanstanden.

Häufige Fehler

Reparaturanteile bleiben in Hauswart- und Wartungsrechnungen stehen, das WEG-Hausgeld wird samt Verwaltervergütung und Rücklage übernommen, oder die Kosten leerer Wohnungen landen bei den übrigen Mietern.

Aktualisiert am 12.10.2026

Verwandte Begriffe

  • Umlageschlüssel
  • Nebenkostenvorauszahlung
  • Abrechnungszeitraum
  • Heizkostenverordnung
  • Warmmiete

Ratgeber

Liste der umlagefähigen Nebenkosten nach BetrKV

Die 17 Kostenarten nach § 2 BetrKV mit Beispielen, die häufigsten Grenzfälle und die Kosten, die immer bei dir bleiben.

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