• Preise
AnmeldenKostenlos starten

Software für private Vermieter und kleine Hausverwaltungen in Deutschland. Fragen beantworten wir unter hallo@wohnify.app.

Funktionen

  • Dokumente & KI
  • KI-Assistent
  • Mietverwaltung
  • Prüfpflichten
  • Nebenkostenabrechnung
  • Heizkosten & Zähler
  • Buchhaltung & Banking
  • SEPA-Lastschrift
  • Mahnwesen
  • Vermietung
  • Mieterhöhung
  • Mieterportal
  • Inbox-Agent
  • Steuer & Anlage V
  • WEG-Verwaltung
  • Eigentümerportal

Lösungen

  • Private Vermieter
  • Hausverwaltungen
  • WEG-Verwalter
  • Erben & neue Vermieter
  • Gewerbevermietung
  • nahaus-Alternative
  • immocloud-Alternative
  • objego-Alternative
  • Excel-Alternative

Ratgeber

  • Nebenkostenabrechnung erstellen
  • Umlagefähige Nebenkosten
  • Fernablesbare Zähler 2027
  • Indexmiete erhöhen
  • Mietkaution
  • Anlage V ausfüllen
  • Glossar A–Z

Wohnify

  • Preise
  • Über uns
  • Sicherheit
  • Kontakt

© 2026 Wohnify

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • AV-Vertrag
  • Bildnachweise
  • hallo@wohnify.app
  1. Start
  2. Glossar
  3. Fernablesbarkeit

Fernablesbarkeit

Fernablesbarkeit heißt, dass Zähler und Heizkostenverteiler ihre Messwerte per Funk oder Netz übertragen, ohne dass jemand die Wohnung betreten muss. Nach § 5 Abs. 2 HeizkostenV müssen alle Geräte zur Erfassung von Wärme und Warmwasser bis zum 31. Dezember 2026 fernablesbar sein.

Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden, ältere musst du bis Ende 2026 nachrüsten oder austauschen. Walk-by- und Drive-by-Systeme, bei denen die Funkdaten vor dem Haus empfangen werden, gelten als fernablesbar. Neu eingebaute Geräte müssen außerdem interoperabel sein und sich an ein Smart-Meter-Gateway anbinden lassen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Umrüstung technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer ist.

GerätBis Ende 2026 fernablesbar?
Heizkostenverteilerja
Wärmemengenzählerja
Warmwasserzählerja
Kaltwasserzählernicht nach der HeizkostenV

Sobald fernablesbare Geräte eingebaut sind, musst du den Mietern monatlich eine unterjährige Verbrauchsinformation bereitstellen (§ 6a). Willst du die Geräte mieten, kündigst du das vorher mit den Kosten an. Widerspricht die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats, ist die Anmietung unzulässig (§ 4 Abs. 2). Die Mietkosten gehören zu den umlagefähigen Heizkosten (§ 7 Abs. 2).

Hängen in einem Haus mit acht Wohnungen nach 2026 noch Verdunster, darf jeder Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Bei 1.200 € Heizkosten pro Wohnung sind das 36 €, im ganzen Haus 288 € im Jahr.

Umrüstung

Messdienste sind zum Jahresende hin ausgelastet. Wer noch umrüsten muss, sollte jetzt einen Termin vereinbaren und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die neuen Geräte fernablesbar und interoperabel sind.

Aktualisiert am 12.10.2026

Verwandte Begriffe

  • Heizkostenverordnung
  • Unterjährige Verbrauchsinformation
  • CO₂-Kostenaufteilungsgesetz
  • Betriebskosten

Ratgeber

Fernablesbare Zähler werden 2027 Pflicht

Bis Ende 2026 müssen Heizkostenverteiler und Wärmezähler fernablesbar sein. Was das heißt und was du in den letzten Wochen noch erledigen kannst.

Heizkosten & Zähler mit Wohnify

HeizkostenV, Fernablesung, UVI, CO₂

Ansehen

Lade deinen ersten Mietvertrag hoch.

Ein paar Minuten später siehst du das Objekt mit Einheiten, Mietern und Sollmieten. Bis drei Einheiten kostenlos, ohne Kreditkarte.

Kostenlos startenPreise ansehen