Unterjährige Verbrauchsinformation
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist eine monatliche Mitteilung an den Mieter über seinen Verbrauch an Heizwärme und Warmwasser. Seit dem 1. Januar 2022 ist sie Pflicht, sobald fernablesbare Messgeräte eingebaut sind (§ 6a HeizkostenV).
Die Regel setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie um. Mieter sollen ihren Verbrauch laufend sehen, nicht erst mit der Jahresabrechnung. Voraussetzung ist Fernablesbarkeit. Weil bis Ende 2026 alle Geräte fernablesbar sein müssen, betrifft die UVI ab 2027 praktisch alle Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung.
| Pflichtinhalt (§ 6a Abs. 2 HeizkostenV) | Beispiel |
|---|---|
| Verbrauch im letzten Monat in kWh | Oktober 2026: 420 kWh |
| Vergleich mit dem Vormonat | September 2026: 180 kWh |
| Vergleich mit dem Vorjahresmonat | Oktober 2025: 460 kWh |
| Vergleich mit einem normierten oder durchschnittlichen Nutzer | Durchschnitt vergleichbarer Wohnungen: 390 kWh |
Die UVI kann per Post, E-Mail, App oder Webportal kommen. Bei Heizkostenverteilern rechnet der Messdienst die Einheiten in kWh um, und meist verschickt er die UVI auch. Verantwortlich bleibst du als Gebäudeeigentümer. Die Kosten der Verbrauchsinformation gehören zu den umlagefähigen Heizkosten (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV).
In einem Haus mit sechs Wohnungen sind seit 2023 Funk-Heizkostenverteiler verbaut, eine UVI wird aber nicht verschickt. Jeder Mieter darf dann seinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Bei 1.100 € pro Wohnung sind das 33 € je Wohnung und 198 € im Jahr für das Haus.
Aktualisiert am 12.10.2026