Mietkaution
Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Mieter für Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis leistet. Bei Wohnraum beträgt sie höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten (§ 551 Abs. 1 BGB).
Die Kaution sichert offene Mieten, Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung und Schäden an der Wohnung ab. Üblich sind die Barkaution auf einem Kautionskonto, ein verpfändetes Sparbuch, eine Bankbürgschaft oder eine Kautionsversicherung.
- Höhe: höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskostenvorauszahlung oder -pauschale (§ 551 Abs. 1 BGB).
- Raten: Der Mieter darf in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den nächsten Mietzahlungen (§ 551 Abs. 2).
- Anlage: Eine Barkaution legst du getrennt von deinem Vermögen bei einem Kreditinstitut an, zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 551 Abs. 3).
- Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam (§ 551 Abs. 4).
Bei 850 € Kaltmiete und 200 € Nebenkostenvorauszahlung darf die Kaution höchstens 2.550 € betragen, zahlbar in drei Raten zu 850 €. Wer drei Warmmieten verlangt, also 3.150 €, muss die 600 € zu viel zurückzahlen.
Eine feste Frist für die Rückgabe nennt das Gesetz nicht. Gerichte gestehen dir eine angemessene Prüfzeit zu, oft drei bis sechs Monate. Für eine zu erwartende Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung darfst du einen angemessenen Teil länger einbehalten. Ersatzansprüche wegen Schäden verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB), das Übergabeprotokoll ist dafür das wichtigste Beweismittel.
Aktualisiert am 12.10.2026
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