Kaltmiete
Die Kaltmiete ist die Miete ohne Kosten für Heizung und Warmwasser. Meist ist die Nettokaltmiete gemeint, also das Entgelt für die Wohnung ohne Betriebskosten.
Die Nettokaltmiete, auch Grundmiete, enthält keine Nebenkosten. Die Bruttokaltmiete enthält zusätzlich die kalten Betriebskosten wie Wasser, Müllabfuhr und Grundsteuer. Die Warmmiete umfasst auch Heizung und Warmwasser. Welche Variante gilt, ergibt sich aus dem Mietvertrag.
| Bestandteil | Betrag |
|---|---|
| Nettokaltmiete | 800 € |
| + Vorauszahlung kalte Betriebskosten | 140 € |
| = Bruttokaltmiete | 940 € |
| + Vorauszahlung Heizung und Warmwasser | 110 € |
| = Warmmiete | 1.050 € |
Mehrere Regeln setzen bei der Miete ohne Betriebskosten an. Die Mietkaution beträgt höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlung (§ 551 Abs. 1 BGB), im Beispiel 2.400 €. Mietspiegel weisen in der Regel Nettokaltmieten pro m² aus. Für den Mietrückstand zählt dagegen die gesamte Miete einschließlich Vorauszahlungen.
Betriebskosten trägt der Mieter nur, wenn der Vertrag es vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB), sonst sind sie mit der Miete abgegolten. Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abgerechnet werden, eine Pauschale ist dafür nur in Ausnahmefällen zulässig. In der Anlage V sind auch die Vorauszahlungen Einnahmen, die bezahlten Betriebskosten setzt du als Werbungskosten an.
Aktualisiert am 12.10.2026
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