Indexmiete berechnen
Ist im Mietvertrag eine Indexmiete vereinbart, folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex. Der Rechner nimmt die amtlichen Monatswerte (Basis 2020) bis August 2026 und zeigt die neue Miete und ab wann sie gilt.
Neue Nettokaltmiete
802,30 €
- VPI Januar 2024
- 117,6
- VPI August 2026
- 125,8
- Rechnung
- 750,00 € × 125,8 / 117,6
- Frühestens wieder änderbar ab
- 01.04.2025
- Neue Miete gilt ab
- 01.01.2027
So wird gerechnet
Die neue Miete ist die alte Miete mal Indexwert jetzt geteilt durch Indexwert im Basismonat. Maßgeblich ist die prozentuale Veränderung, nicht die Differenz in Punkten. Basismonat ist der Monat, auf den sich die letzte Anpassung gestützt hat, bei der ersten Anpassung der Monat aus dem Mietvertrag. Beide Werte müssen aus derselben Reihe stammen. Der Rechner nutzt durchgehend die Reihe mit Basis 2020 = 100.
Was das Gesetz verlangt
- Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB).
- Du erklärst die Änderung in Textform und nennst die Änderung des Index sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag in Euro.
- Die neue Miete gilt ab dem Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung. Kommt sie am 10. November an, also ab 1. Januar.
- Sinkt der Index, kann der Mieter seinerseits eine niedrigere Miete verlangen.
- Neben der Indexmiete ist eine Erhöhung bis zur Vergleichsmiete nach § 558 BGB ausgeschlossen.
Woher die Zahlen kommen
Die Werte stammen vom Statistischen Bundesamt (Destatis, Tabelle 61111-0002), abgerufen über die Zeitreihen-Datenbank der Deutschen Bundesbank, die dieselbe Reihe veröffentlicht. Stand der Daten: 12.10.2026. Destatis veröffentlicht den Wert eines Monats meist Mitte des Folgemonats. Prüfe vor dem Schreiben, ob es schon einen neueren gibt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand 19.10.2026. Der Rechner läuft vollständig in deinem Browser, deine Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.
Quellen
- § 557b BGB (Indexmiete), abgerufen am 19.10.2026
- Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Tabelle 61111-0002, abgerufen am 19.10.2026
Weitere Rechner
- Mieterhöhung bis zur VergleichsmieteHöchstmögliche neue Miete nach Vergleichsmiete und Kappungsgrenze, mit Wartefrist und Wirksamkeitsdatum.
- KautionszinsenZinsen auf die Mietkaution, tagesgenau mit wechselnden Zinssätzen und Zinseszins.
- KündigungsfristLetzter Tag des Mietverhältnisses bei ordentlicher Kündigung, für Mieter und Vermieter.
- Nebenkosten umlegenEine Kostenposition nach Fläche, Personen oder Einheiten verteilen, mit Leerstand und Mieterwechsel.