Mieterhöhung berechnen
Der Rechner zeigt, wie weit du die Nettokaltmiete nach § 558 BGB anheben darfst, wann das Schreiben frühestens beim Mieter sein darf und ab wann die neue Miete gilt.
Neue Nettokaltmiete höchstens
735,00 €
- Vergleichsmiete × Fläche
- 735,00 €
- Kappungsgrenze (20 %)
- 780,00 €
- Frühester Zugang des Schreibens
- 01.03.2024
- Zustimmung des Mieters bis
- 31.01.2027
- Neue Miete gilt ab
- 01.02.2027
Zwei Obergrenzen, die kleinere zählt
Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Bei 70 m² und einem Mietspiegelwert von 10,50 € je m² sind das 735 €. Dazu kommt die Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen. Lag sie vor drei Jahren bei 650 €, ist bei 780 € Schluss. In diesem Beispiel bremst also die Vergleichsmiete, und 735 € sind das Maximum.
In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt sind es 15 % statt 20 %. Welche Gemeinden das sind, legt jedes Land in einer eigenen Verordnung fest, jeweils für höchstens fünf Jahre. Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten (§§ 559 bis 560 BGB) zählen bei der Kappungsgrenze nicht mit.
Wartefrist, Sperrfrist und Wirksamkeit
- Das Erhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung beim Mieter ankommen.
- Wenn die neue Miete gelten soll, muss die alte seit 15 Monaten unverändert sein.
- Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit für seine Zustimmung. Kommt das Schreiben am 20. November an, läuft die Frist bis 31. Januar, und die neue Miete gilt ab 1. Februar.
Was ins Schreiben gehört
Das Verlangen braucht Textform und eine Begründung (§ 558a BGB): ein Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Gutachten oder drei vergleichbare Wohnungen. Gibt es für deine Gemeinde einen qualifizierten Mietspiegel, musst du dessen Werte im Schreiben nennen, auch wenn du dich auf etwas anderes stützt. Ist im Vertrag eine Index- oder Staffelmiete vereinbart, ist eine Erhöhung nach § 558 ausgeschlossen. Ausgabe, Gültigkeit und den offiziellen Rechner für 20 Städte findest du in der Übersicht der Mietspiegel.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand 19.10.2026. Der Rechner läuft vollständig in deinem Browser, deine Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.
Quellen
- § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete), abgerufen am 19.10.2026
- § 558a BGB (Form und Begründung), abgerufen am 19.10.2026
- § 558b BGB (Zustimmung, Wirksamkeit), abgerufen am 19.10.2026
Weitere Rechner
- IndexmieteNeue Miete aus dem Verbraucherpreisindex, mit Jahresfrist und Wirksamkeitsdatum.
- KautionszinsenZinsen auf die Mietkaution, tagesgenau mit wechselnden Zinssätzen und Zinseszins.
- KündigungsfristLetzter Tag des Mietverhältnisses bei ordentlicher Kündigung, für Mieter und Vermieter.
- Nebenkosten umlegenEine Kostenposition nach Fläche, Personen oder Einheiten verteilen, mit Leerstand und Mieterwechsel.