Kündigungsfrist für Wohnraum berechnen
Für die ordentliche Kündigung eines Mietvertrags über Wohnraum nach § 573c BGB: Der Rechner prüft, ob die Kündigung bis zum dritten Werktag zugegangen ist, und nennt den letzten Tag des Mietverhältnisses.
Das Mietverhältnis endet am
31.01.2027
- Dritter Werktag im Zugangsmonat
- 04.11.2026
- Rechtzeitig zugegangen
- ja
- Kündigungsfrist
- 3 Monate
- Zugang bis zum dritten Werktag (Mittwoch, 04.11.2026): Der laufende Monat zählt mit.
- Ohne Bundesland zählen nur die bundesweiten Feiertage.
Drei Monate, für Vermieter länger
Wer spätestens am dritten Werktag eines Monats kündigt, kündigt zum Ende des übernächsten Monats. Geht die Kündigung des Mieters am 3. November zu, endet der Vertrag am 31. Januar. Kommt sie einen Werktag zu spät, zählt der November nicht mehr mit, und das Ende verschiebt sich auf den 28. oder 29. Februar.
Für Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf Jahren seit Überlassung der Wohnung auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate. Zusätzlich braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf (§ 573 BGB). Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters, etwa eine längere Frist für ihn, sind unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB).
Was ein Werktag ist
- Werktage sind Montag bis Samstag. Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht.
- Der Samstag zählt mit, außer er ist der letzte Tag der Karenzzeit. Dann reicht der nächste Werktag (BGH, Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04, mit § 193 BGB).
- Landesfeiertage zählen nur im jeweiligen Land. Wähl dein Bundesland, damit der Rechner sie berücksichtigt. Feiertage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten, kennt er nicht.
- Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Absenden. Die Kündigung braucht die Schriftform mit Unterschrift (§ 568 BGB), eine E-Mail reicht nicht.
Nicht gedacht ist der Rechner für Zeitmietverträge, für außerordentliche Kündigungen und für möblierten Wohnraum in der Wohnung des Vermieters, für den kürzere Fristen gelten (§ 573c Abs. 3 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand 19.10.2026. Der Rechner läuft vollständig in deinem Browser, deine Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.
Quellen
- § 573c BGB (Fristen der ordentlichen Kündigung), abgerufen am 19.10.2026
- § 193 BGB (Sonn- und Feiertag; Sonnabend), abgerufen am 19.10.2026
- BGH, Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04 (Samstag als Werktag), abgerufen am 19.10.2026
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