Warmmiete
Die Warmmiete ist die monatliche Gesamtmiete aus Nettokaltmiete und den Vorauszahlungen für alle Betriebskosten einschließlich Heizung und Warmwasser. Es ist der Betrag, den der Mieter monatlich überweist.
Gesetzlich definiert ist der Begriff nicht. Gemeint ist in der Regel die Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung einschließlich Heizkosten. Weil die Vorauszahlungen jährlich abgerechnet werden, stehen die tatsächlichen Wohnkosten erst nach der Abrechnung fest. Eine echte Pauschalwarmmiete ist wegen der Heizkostenverordnung nur in Ausnahmefällen zulässig.
| Bestandteil | Betrag |
|---|---|
| Nettokaltmiete | 720 € |
| Vorauszahlung kalte Betriebskosten | 160 € |
| Vorauszahlung Heizung und Warmwasser | 120 € |
| Warmmiete | 1.000 € |
Beim Zahlungsverzug zählt die gesamte geschuldete Miete einschließlich Vorauszahlungen. Ob ein Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete beträgt, bemisst sich im Beispiel also an 1.000 €. Mietkaution, Kappungsgrenze und Mieterhöhungen nach Mietspiegel setzen dagegen bei der Nettokaltmiete an.
Steigen die Heizkosten, passt du nach einer Abrechnung die Vorauszahlung per Erklärung in Textform an (§ 560 Abs. 4 BGB), die Kaltmiete bleibt gleich. Eine Heizkosten-Nachzahlung von 240 € führt im Beispiel zu 20 € mehr Vorauszahlung, die Warmmiete steigt auf 1.020 €.
Aktualisiert am 12.10.2026
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