E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der Norm EN 16931, das Software maschinell auslesen kann. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, Vermieter eingeschlossen.
Grundlage ist § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes. Zulässig sind die XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist eine sonstige Rechnung. Einzelheiten regelt das BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15. Oktober 2024, das seitdem überarbeitet wurde.
| Zeitpunkt | Was im Inland zwischen Unternehmen (B2B) gilt |
|---|---|
| seit 01.01.2025 | Alle Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können. |
| bis 31.12.2026 | Papier- und PDF-Rechnungen dürfen weiter ausgestellt werden. |
| 2027 | Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz |
| ab 01.01.2028 | Ausstellungspflicht für alle Unternehmen |
Wer Wohnraum vermietet, ist umsatzsteuerlich Unternehmer, auch wenn die Mieten nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei sind. Du musst also E-Rechnungen von Handwerkern oder der Hausverwaltung annehmen können, ein E-Mail-Postfach reicht dafür. Für steuerfreie Wohnraummieten stellst du keine aus. Vermietest du Gewerbe mit Option zur Umsatzsteuer (§ 9 UStG) an Unternehmen, greift die Ausstellungspflicht je nach deinem Vorjahresumsatz 2027 oder 2028.
Das Original ist die XML-Datei. Bewahre sie auf, ein Ausdruck oder eine selbst erzeugte PDF-Ansicht ersetzt sie nicht (siehe GoBD). Wohnify liest XRechnung und ZUGFeRD aus den XML-Daten aus, ohne KI.
Aktualisiert am 12.10.2026
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