Mietspiegel
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten in einer Gemeinde, gegliedert nach Merkmalen wie Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung. Er ist das gängigste Mittel, um eine Mieterhöhung nach § 558 BGB zu begründen.
Das BGB unterscheidet den einfachen Mietspiegel (§ 558c), den die Gemeinde oder die Mieter- und Vermieterverbände gemeinsam erstellen oder anerkennen, und den qualifizierten Mietspiegel (§ 558d), der zusätzlich nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen einen Mietspiegel erstellen (§ 558c Abs. 4).
| Mietspiegel nach § 558c | Qualifizierter Mietspiegel | |
|---|---|---|
| Erstellung | Gemeinde oder Verbände | nach wissenschaftlichen Grundsätzen, anerkannt |
| Aktualisierung | soll alle zwei Jahre angepasst werden | Anpassung nach zwei, Neuerstellung nach vier Jahren |
| Wirkung vor Gericht | Indiz | gesetzliche Vermutung (§ 558d Abs. 3) |
| Pflichtangabe im Erhöhungsverlangen | nein | ja, wenn er Angaben für die Wohnung enthält (§ 558a Abs. 3) |
Mietspiegel weisen meist Nettokaltmieten pro m² aus, mit Mittelwert und Spanne. Wo deine Wohnung innerhalb der Spanne liegt, hängt von Ausstattung, Zustand und Lage ab. Viele Mietspiegel enthalten dafür eine Orientierungshilfe mit Zu- und Abschlägen.
Eine 65-m²-Wohnung, Baujahr 1972, mittlere Lage, fällt in ein Feld mit Mittelwert 8,40 €/m² und Spanne 7,20 bis 9,60 €/m². Mit neuem Bad und Balkon begründest du einen Wert im oberen Bereich, etwa 9,20 €/m². Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt dann bei 598 € Nettokaltmiete, die Kappungsgrenze kann die Erhöhung zusätzlich begrenzen.
In Wohnify sind die qualifizierten Mietspiegel von zehn Städten eingebaut, darunter Berlin, Hamburg und Dresden. Du ordnest die Wohnung nach Baualter, Lage und Ausstattung ein und übernimmst den Wert in die Mieterhöhung.
Aktualisiert am 12.10.2026
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