• Preise
AnmeldenKostenlos starten

Software für private Vermieter und kleine Hausverwaltungen in Deutschland. Fragen beantworten wir unter hallo@wohnify.app.

Funktionen

  • Dokumente & KI
  • KI-Assistent
  • Mietverwaltung
  • Prüfpflichten
  • Nebenkostenabrechnung
  • Heizkosten & Zähler
  • Buchhaltung & Banking
  • SEPA-Lastschrift
  • Mahnwesen
  • Vermietung
  • Mieterhöhung
  • Mieterportal
  • Inbox-Agent
  • Steuer & Anlage V
  • WEG-Verwaltung
  • Eigentümerportal

Lösungen

  • Private Vermieter
  • Hausverwaltungen
  • WEG-Verwalter
  • Erben & neue Vermieter
  • Gewerbevermietung
  • nahaus-Alternative
  • immocloud-Alternative
  • objego-Alternative
  • Excel-Alternative

Ratgeber

  • Nebenkostenabrechnung erstellen
  • Umlagefähige Nebenkosten
  • Fernablesbare Zähler 2027
  • Indexmiete erhöhen
  • Mietkaution
  • Anlage V ausfüllen
  • Glossar A–Z

Wohnify

  • Preise
  • Über uns
  • Sicherheit
  • Kontakt

© 2026 Wohnify

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • AV-Vertrag
  • Bildnachweise
  • hallo@wohnify.app
  1. Start
  2. Glossar
  3. Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen sind Arbeiten, die die normalen Abnutzungsspuren des Wohnens beseitigen, vor allem Streichen und Tapezieren. Gesetzlich trägt sie der Vermieter, per Mietvertrag lassen sie sich nur unter engen Voraussetzungen auf den Mieter übertragen.

Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB musst du die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten, dazu gehören grundsätzlich auch Schönheitsreparaturen. Was darunter fällt, beschreibt § 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung: Tapezieren und Anstreichen von Wänden und Decken, Streichen von Fußböden, Heizkörpern und Heizrohren, Innentüren sowie Fenstern und Außentüren von innen. Parkett abschleifen oder Teppichboden erneuern gehört nicht dazu.

Klausel im FormularmietvertragWirksam?
Mieter trägt Schönheitsreparaturen, Wohnung renoviert übergeben, flexible Fristen („in der Regel“)grundsätzlich ja
Starre Fristen („alle drei Jahre Küche und Bad“)nein (BGH, 23.06.2004, VIII ZR 361/03)
Pflicht bei unrenoviert übergebener Wohnung ohne angemessenen Ausgleichnein (BGH, 18.03.2015, VIII ZR 185/14)
Quotenabgeltungsklausel (anteilige Kosten bei Auszug)nein (BGH, 18.03.2015, VIII ZR 242/13)
Endrenovierung unabhängig vom Zustandnein

Ist die Klausel unwirksam, bleibt die Pflicht bei dir. Hat sich der Zustand einer unrenoviert übernommenen Wohnung deutlich verschlechtert, kann der Mieter Renovierung verlangen, muss sich aber in der Regel zur Hälfte an den Kosten beteiligen (BGH, 08.07.2020, VIII ZR 163/18).

Übergibst du eine Wohnung mit vergilbten Wänden und steht im Formularvertrag trotzdem eine Renovierungspflicht, ist die Klausel unwirksam. Beim Auszug nach fünf Jahren kannst du dann keine Renovierung verlangen. Schäden über die normale Abnutzung hinaus, etwa Brandflecken, muss der Mieter trotzdem ersetzen. Den Zustand hältst du im Übergabeprotokoll fest. Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB).

Aktualisiert am 12.10.2026

Verwandte Begriffe

  • Übergabeprotokoll
  • Mietkaution
  • Werbungskosten
  • Betriebskosten

Ratgeber

Das Wohnungsübergabeprotokoll bei Einzug und Auszug

Was ins Protokoll gehört, wie die Übergabe abläuft und wie du einen Schaden richtig bewertest.

Dokumente & KI mit Wohnify

Mietverträge hochladen, Bestand anlegen

Ansehen

Lade deinen ersten Mietvertrag hoch.

Ein paar Minuten später siehst du das Objekt mit Einheiten, Mietern und Sollmieten. Bis drei Einheiten kostenlos, ohne Kreditkarte.

Kostenlos startenPreise ansehen