Verzugszinsen
Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Schuldner auf eine Geldforderung zahlt, mit der er in Verzug ist. Bei Wohnraummieten betragen sie 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr (§ 288 Abs. 1 BGB).
Ist ein Verbraucher beteiligt, etwa ein Wohnungsmieter, liegt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist kein Verbraucher beteiligt, etwa bei der Gewerbemiete zwischen Unternehmen, sind es 9 Prozentpunkte, dazu kommt eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Den Basiszinssatz passt die Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli an (§ 247 BGB).
| Zeitraum | Basiszinssatz | Verzugszins Wohnraum | Verzugszins Gewerbe |
|---|---|---|---|
| 01.01.–30.06.2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| ab 01.07.2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
Der Verzug beginnt bei Mieten ohne Mahnung, weil die Miete zu einem kalendermäßig bestimmten Termin fällig ist, spätestens am dritten Werktag des Monats (§ 556b Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Die Oktobermiete 2026 von 1.000 € ist am 5. Oktober fällig, der Mieter zahlt erst am 4. November, also 30 Tage zu spät. Gerechnet wird Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365, hier 1.000 € × 6,52 % × 30 ÷ 365 = 5,36 €. Bei einem Gewerbemieter wären es 8,65 € plus 40 € Pauschale. Zinseszinsen sind ausgeschlossen (§ 289 BGB).
Das Wohnify-Mahnwesen berechnet Verzugszinsen mit den Basiszinssätzen der Bundesbank, die Tabelle wird halbjährlich nachgetragen.
Aktualisiert am 12.10.2026
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