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  3. Verzugszinsen

Verzugszinsen

Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Schuldner auf eine Geldforderung zahlt, mit der er in Verzug ist. Bei Wohnraummieten betragen sie 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr (§ 288 Abs. 1 BGB).

Ist ein Verbraucher beteiligt, etwa ein Wohnungsmieter, liegt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist kein Verbraucher beteiligt, etwa bei der Gewerbemiete zwischen Unternehmen, sind es 9 Prozentpunkte, dazu kommt eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Den Basiszinssatz passt die Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli an (§ 247 BGB).

ZeitraumBasiszinssatzVerzugszins WohnraumVerzugszins Gewerbe
01.01.–30.06.20261,27 %6,27 %10,27 %
ab 01.07.20261,52 %6,52 %10,52 %
Quelle: Deutsche Bundesbank, Stand Oktober 2026

Der Verzug beginnt bei Mieten ohne Mahnung, weil die Miete zu einem kalendermäßig bestimmten Termin fällig ist, spätestens am dritten Werktag des Monats (§ 556b Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Die Oktobermiete 2026 von 1.000 € ist am 5. Oktober fällig, der Mieter zahlt erst am 4. November, also 30 Tage zu spät. Gerechnet wird Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365, hier 1.000 € × 6,52 % × 30 ÷ 365 = 5,36 €. Bei einem Gewerbemieter wären es 8,65 € plus 40 € Pauschale. Zinseszinsen sind ausgeschlossen (§ 289 BGB).

Das Wohnify-Mahnwesen berechnet Verzugszinsen mit den Basiszinssätzen der Bundesbank, die Tabelle wird halbjährlich nachgetragen.

Aktualisiert am 12.10.2026

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