Kurz gesagt
Die Miete ist spätestens am dritten Werktag des Monats fällig. Zahlt der Mieter bis dahin nicht, ist er auch ohne Mahnung in Verzug, und du kannst Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Eine Mahnung mit Betrag, Monat und Zahlungsfrist schickst du trotzdem. Ist der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand, kommt eine fristlose Kündigung in Betracht.
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Ab wann ein Mietrückstand besteht
Die Miete ist zu Beginn des Monats zu zahlen, spätestens bis zum dritten Werktag (§ 556b Abs. 1 BGB). Der Samstag zählt dabei nach der Rechtsprechung des BGH nicht als Werktag. Weil der Termin nach dem Kalender bestimmt ist, gerät der Mieter mit Ablauf des dritten Werktags automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Für den Verzug brauchst du also keine Mahnung, als Nachweis und Erinnerung ist sie trotzdem sinnvoll.
Zum Mietrückstand zählt die gesamte geschuldete Miete, also Kaltmiete plus Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten. Mindert der Mieter berechtigt die Miete, verringert sich der geschuldete Betrag entsprechend.
Verzugszinsen und Mahnkosten
Gegenüber einem privaten Mieter betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Bundesbank passt den Basiszinssatz zum 1. Januar und zum 1. Juli an. Den aktuellen Wert findest du auf ihrer Website. Das folgende Beispiel rechnet mit einem Basiszinssatz von 1,52 Prozent.
| Größe | Wert |
|---|---|
| Rückstand (Oktobermiete) | 900,00 € |
| Verzug ab | 06.10.2026 |
| Zahlung am | 20.11.2026 (45 Tage) |
| Zinssatz | 1,52 % + 5 Prozentpunkte = 6,52 % im Jahr |
| Verzugszinsen | 900,00 € × 6,52 % × 45 ÷ 365 = 7,23 € |
Mahnkosten kannst du als Verzugsschaden verlangen, aber nur in Höhe der tatsächlichen Kosten. Gerichte erkennen pro Schreiben meist nur wenige Euro an. Die Pauschale von 40 € aus § 288 Abs. 5 BGB gilt nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Gegenüber privaten Wohnungsmietern scheidet sie aus.
Mahnen in Stufen
- 1
Zahlungserinnerung, etwa zwischen dem 5. und 10. des Monats
Freundlich und sachlich. Oft wurde nur der Dauerauftrag vergessen oder das Konto gewechselt. Ein kurzer Anruf klärt vieles.
- 2
Mahnung, etwa zwei Wochen später
Nenne den offenen Betrag, den Monat und eine konkrete Frist von sieben bis zehn Tagen. Weise auf die Verzugszinsen hin.
- 3
Letzte Mahnung
Setze eine kurze Frist und kündige rechtliche Schritte an. Nähert sich der Rückstand der Kündigungsschwelle, weise darauf hin.
- 4
Danach Mahnbescheid, Ratenzahlung oder Kündigung
Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren bekommst du einen Vollstreckungstitel ohne Klage. Eine schriftliche Ratenvereinbarung bringt das Geld oft schneller. Bei hohen Rückständen prüfst du die Kündigung.
Wann du wegen Zahlungsverzug kündigen kannst
Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs in zwei Fällen möglich, eine Abmahnung brauchst du dafür nicht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund nennen (§ 568 Abs. 1, § 569 Abs. 4 BGB).
| Fall | Voraussetzung | Beispiel |
|---|---|---|
| a) zwei aufeinanderfolgende Termine | Rückstand von mehr als einer Monatsmiete (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB) | Oktober 900 € offen, November 100 € offen, zusammen 1.000 € |
| b) längerer Zeitraum | Rückstand in Höhe von zwei Monatsmieten über mehr als zwei Termine | Juli bis Oktober jeweils 450 € offen, zusammen 1.800 € |
Schonfrist. Zahlt der Mieter den gesamten Rückstand spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage, oder verpflichtet sich eine öffentliche Stelle wie das Jobcenter dazu, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Das gilt nicht, wenn in den letzten zwei Jahren schon einmal eine Kündigung auf diesem Weg unwirksam geworden ist (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Viele Vermieter kündigen deshalb hilfsweise auch ordentlich (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Zahlung in der Schonfrist heilt nach geltendem Recht nur die fristlose Kündigung. Die geplante Mietrechtsreform soll das ändern, sie ist Stand Oktober 2026 aber noch nicht verabschiedet.
Rückstände früh bemerken
Am meisten hilft ein fester Termin im Monat, an dem du die Zahlungseingänge mit den Sollstellungen abgleichst. Wer erst nach drei Monaten merkt, dass Zahlungen fehlen, hat oft schon einen Rückstand, den der Mieter kaum aufholen kann. Die Mietkaution hilft dabei nicht, denn sie sichert Ansprüche nach dem Ende des Mietverhältnisses.
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Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 12.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Quellen
