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Sollstellung

Die Sollstellung ist die Buchung einer fälligen Forderung gegenüber dem Mieter, etwa der Monatsmiete, noch bevor Geld eingeht. Erst der Abgleich von Soll und Ist zeigt, ob ein Mieter vollständig und pünktlich gezahlt hat.

Für jedes Mietverhältnis legst du fest, was zu welchem Termin fällig ist: Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung, gegebenenfalls Stellplatzmiete. Diese Beträge werden monatlich als Soll auf dem Mieterkonto gebucht, die Zahlungseingänge als Ist dagegen. Die Differenz ist der offene Posten.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Sollstellung für private Vermieter nicht. Sie ist aber die Grundlage, um einen Mietrückstand genau zu beziffern. Bei einer fristlosen Kündigung musst du darlegen, welche Beträge zu welchen Terminen offen waren, und auch Verzugszinsen lassen sich nur mit klaren Fälligkeiten berechnen.

MonatSollIstSaldo
Januar950 €950 €0 €
Februar950 €950 €0 €
März950 €0 €−950 €
April950 €500 €−1.400 €
Mai950 € + 180 € Nachzahlung950 €−1.580 €
Beispiel: Mieterkonto mit Soll-Ist-Abgleich

Ab April übersteigt der Rückstand aus zwei aufeinanderfolgenden Terminen eine Monatsmiete, eine fristlose Kündigung ist damit möglich. Die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung erscheint im Mai als eigene Sollposition. Mieterhöhungen und angepasste Vorauszahlungen müssen ab ihrem Wirksamwerden in die Sollstellung übernommen werden.

In Wohnify entstehen die Sollstellungen aus den hinterlegten Mietverträgen, die Zahlungen kommen über importierte Kontoauszüge (CAMT, MT940 oder CSV) dazu.

Aktualisiert am 12.10.2026

Verwandte Begriffe

  • Mietrückstand
  • Verzugszinsen
  • Kaltmiete
  • Nebenkostenvorauszahlung
  • GoBD

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